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Fatwa über die Bedeutung des gemeinsamen Gebets von Muslimen

(Institut für Islamfragen, 09.12.2004, dh) Saudische Rechtsgelehrte (arab. „’Ulama‘ al-Balad al-Haram“) haben eine Fatwa (Rechtsgutachten) über die Bedeutung des gemeinsamen Gebetes der Muslime herausgegeben. Diese Fatwa verweist auf Sure 2,43. Dort heißt es, ein Muslim müsse mit anderen Muslimen zusammen beten.

Was bedeutet „Islam“?

Der Begriff „Islam“ bedeutet „Hingabe“ oder „Unterwerfung“ unter Gott und seinen Willen, wie er ihn nach muslimischer Auffassung im Koran niedergelegt hat. Ein Muslim hat sich Gott „unterworfen“, soll sich ihm dankbar erweisen und den im Islam verpflichtenden und im Koran und der islamischen Überlieferung festgehaltenen Geboten Folge leisten.

Welche Bedeutung hat die islamische Überlieferung?

Die islamische Überlieferung (hadith: arab. Überlieferung, Tradition, Bericht) hat nach klassischer muslimischer Auffassung dieselbe Autorität wie der Korantext und ist in vollem Umfang göttlichen Ursprungs. Die umfangreiche Überlieferung erläutert und interpretiert gewissermaßen den Korantext. Es genügt daher nicht, die Vorschriften des Korans zu befolgen: auch die Lebensweise, die „Gewohnheit“ Muhammads (arab. die ‚sunna Muhammadiya‘) muß möglichst in allem nachgeahmt werden.