Schlagwort-Archive: Ungläubige

Dürfen Syrer ins Ausland, in die Länder des Westens und der Ungläubigen reisen [um zu flüchten]?

(Institut für Islamfragen, dh, 3.12.2016) „Da der Kampf (arab. al-Jihad) in Syrien eine Pflicht für diejenigen ist, die daran teilnehmen können, dürfen die jungen Leute Syrien nicht verlassen, wenn sie die Kämpfer (arab. al-mujahidun) in irgendeiner Weise unterstützen können.

Darf ein Muslim an den Beerdigungszeremonien eines Ungläubigen in einer Kirche teilnehmen?

(Institut für Islamfragen, dh, 24.11.2016) Frage: „Ich bin seit kurzem Muslimin und eine meiner engen Verwandten ist gestorben. Ich möchte wissen, wie die Teilnahme an einer Beerdigungszeremonie in einer Kirche islamisch beurteilt wird? Ich werde kein einziges Wort mitsprechen von dem, was in der Kirche [an Gebeten] gesprochen wird. Ich werde dort lediglich zuschauen.“

Die Bedeutung der Einladung zum Islam (arab. Da’wa)

(Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016) „Die Einladung zum Islam hat zwei Formen: Die Einladung durch Krieg und die Einladung mit Worten. Die Einladung mit Worten ist leichter als die Einladung durch Krieg. Denn die Einladung durch Krieg gefährdet Seele, Leben und Eigentum. Die Einladung mit Worten beinhaltet solche Gefahren nicht. Wenn es möglich ist, die Einladung zum Islam mit Worten zu erzielen, muss mit dieser Einladung angefangen werden. Es wird berichtet, dass Allahs Prophet

Syrische Flüchtlinge dürfen nicht in die Länder der Ungläubigen flüchten

Die arabische Zeitung „www.alquds.co.uk“ veröffentlichte am 16.12.2014 Rechtsgutachten mehrerer prominenter syrischer, muslimischer Gelehrter zu der Frage, ob Syrer vor dem Krieg in Syrien in die Länder der Ungläubigen flüchten dürfen. Die wichtigsten Aussagen:

Westjordanland/Gaza: Fatwa der Hamas verbietet Wahl einer anderen Partei

(Institut für Islamfragen, dk, 22.8.2016) Laut Bericht von Khaled Abu Toameh vom Gatestone Institute in New York sind die Vorbereitungen für die Lokal- und Kommunalwahlen am 8. Oktober 2016 im Westjordanland und im Gazastreifen angelaufen. Die letzten Wahlen 2012 seien von der Hamas boykottiert worden. Dieses Mal aber habe sich die Hamas entschlossen, an den Wahlen teilzunehmen.

Fatwa zu der Pflicht, die Länder der Ungläubigen zu erobern

(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2016) Frage: „Wie ist der Koranvers 9,123 zu verstehen?“ Antwort: Die Bedeutung des Koranverses 9, 123 [„O ihr, die ihr Gläubigen! Kämpft gegen jene, die euch nahe sind unter den Ungläubigen, damit sie merken, dass ihr hart sein könnt“]: