Autor: Institut für Islamfragen

Der Ehrenmord

Nach Berichten der UN ist Gewalt gegen Frauen die häufigste Todesursache von Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren. Eine Form der Gewalt gegen Frauen ist der sogenannte „Ehrenmord“.

Fatwa über die Tätigkeit eines Muslims an einem nicht islamischen Zivilgericht

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.05) Frage: „Darf ein Muslim an einem Zivilgericht arbeiten, welches nicht nach islamischem Gesetz arbeitet?“

Was ist Islamismus?

Mit dem Begriff „Islamismus“ wird heute – insbesondere nach den Ereignissen des 11.9.2001 – vielfach islamischer Terrorismus assoziiert. Islamisten sind jedoch Muslime, die die Errichtung einer Gesellschaft auf den Grundlagen von Koran und Sunna anstreben (Sunna = islamische Tradition). Islamistische Gruppierungen gibt es in vielerlei Ausrichtungen und Schattierungen, die das Ziel der Islamisierung der Gesellschaft mit ganz unterschiedlichen Mitteln erreichen möchten:

Alte Frau – Junge Frau

Eine ältere Frau hat in der Familie, aber auch in der Gesellschaft eine gewisse Autoritätsstellung. Sie gilt nicht mehr als Verführerin (wie eine junge Frau), die andere Männer zur Unmoral veranlassen könnte.

Heiratsalter

Heute ist in vielen islamischen Ländern das Heiratsalter für Mädchen auf 16 bis 18 Jahre und für Jungen auf etwa 18 Jahre heraufgesetzt worden. Im städtischen Bereich gewinnt eine gute Schul- und teilweise auch Berufsausbildung an Bedeutung, auch für Mädchen und junge Frauen, so daß sich das Heiratsalter auf etwa 20 bis 25 Jahre erhöht. Im ländlich-traditionellen Bereich wird jedoch häufig früher geheiratet.

Homosexualität

Die islamische Theologie lehnt Homosexualität als schwere Sünde ab. Sie wird wie Alkoholismus, Ehebruch oder Apostasie als gesellschaftszersetzend und widernatürlich betrachtet.

Jenseits und Paradies

Der Koran betont, dass die, die „glauben und tun, was recht ist“ (2,25), die „Gerechten“ (52,17), nach ihrem Tod ins Paradies, in die „Gärten der Wonne“ (56,26), eingehen werden. In zahlreichen Versen verlangt der Koran von Männern ebenso wie von Frauen den Glauben an Gott und die Einhaltung der Glaubenspflichten wie das tägliche Gebet, das Fasten im Ramadan oder die Spende von Almosen.

Jungen – Mädchen

Jungen und Mädchen werden in der islamischen Welt im allgemeinen sehr geschlechtsspezifisch auf ihre spätere Rolle in der Gesellschaft hin erzogen. Während der Junge, der dem Kleinkindalter entwachsen ist (in einigen Ländern fällt dieser Zeitpunkt mit seiner Beschneidung im Alter von etwa 5-10 Jahren zusammen), mehr und mehr in die Außenwelt der Männer hineinwächst, bleibt das Mädchen der Mutter und ihren Aufgaben im häuslichen Bereich verbunden.

Erbrecht und Recht

In vorislamischer Zeit waren Frauen und Minderjährige prinzipiell nicht erbberechtigt, in islamischer Zeit kann die Frau ein Erbe antreten, erhält jedoch nach dem islamischen Gesetz prinzipiell immer nur die Hälfte von dem, was ein männlicher Erbe bekommen würde. Sure 4,11-12:

Frauenwelt

Frauen in der islamischen Welt befinden sich heute mehr als je zuvor in einem Zwiespalt zwischen traditioneller Rollenauffassung und moderner Gesellschaftsordnung. Auf der einen Seite ist die Sicherheit und Geborgenheit der Großfamilie in den vor allem in den Städten stark zunehmenden Kleinfamilien so nicht mehr gegeben. Das bedeutet einerseits mehr Freiheiten, aber auch stärkere Einsamkeit.

Gesellschaft und Familie

Das religiöse und familiäre, aber auch das öffentlich-gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird von den Bestimmungen des Korans, der Tradition (islamischen Überlieferung) und den Auslegungen, vor allem der vier sunnitischen Rechtsschulen, bestimmt.

Beschneidung

Die Beschneidung fordert der Koran nirgends, weder für Jungen noch für Mädchen. Sie ist jedoch in der ganzen islamischen Welt für Jungen obligatorisch, da sie als «sunna» (nachzuahmendes Vorbild) gilt. Sie ist mit einem Familienfest verbunden, das meist stattfindet, wenn der Junge zwischen sieben und zehn Jahre alt ist. Danach gehört der Junge zur Gesellschaft der Männer und wird die Pflichten der Religion mehr und mehr praktizieren (Gebet, Fasten).

Ehehindernisse

Seitens des Mannes verbietet das islamische Recht eine fünfte gleichzeitige Eheschließung (die Ehe mit bis zu vier Frauen ist nach Meinung der Mehrzahl muslimischer Theologen nach Sure 4,3 erlaubt). Für die Frau ist eine zweite gleichzeitige Eheschließung untersagt.

Ehebruch

Ehebruch gilt im Islam als schweres Verbrechen, das nach den Bestimmungen des Korans mit je 100 Peitschenhieben für Mann und Frau bestraft werden soll. Der Koran warnt nachdrücklich vor Milde aufgrund von Mitleid mit den Schuldigen: „Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es um die Religion Gottes geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen,…

Eheschließung: Zeremonie

Nach wie vor werden viele Heiraten von den Eltern der Eheleute arrangiert, wenn auch nicht mehr so häufig wie in der Vergangenheit. Als besonders glücklich und vorteilhaft gelten Ehen zwischen Cousin und Cousine. Zum einen bleibt der Besitz innerhalb der eigenen Familie erhalten, zum anderen kennen sich die Familien und können einen möglichen Verlauf der Ehe besser abschätzen und nicht zuletzt hat die Familie im Konfliktfall mehr Möglichkeiten, auf die Eheleute einzuwirken, wenn eine Ehe zu scheitern droht.

Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen

Zwischen Mann und Frau sind in einer traditionellen Ehe die Aufgaben klar voneinander abgegrenzt. Dem Mann kommt der Unterhalt der Familie zu (solange die Ehe besteht), der Frau die Sorge um die Kinder und den Haushalt.

Londoner Attentate wurden schon im April 2004 vorausgesagt

(Institut für Islamfragen, dh, 11.07.2005) Der Syrer Omar Bakri gab damals deutliche Hinweise auf Anschläge

Prominenter muslimischer Geistlicher verurteilt Ermordung des ägyptischen Botschafters im Irak

(Institut für Islamfragen, dh, 11.07.2005) Freiheiten seien besser als die Verwirklichung der Scharia

Fatawa über die Periode der Frauen

(Institut für Islamfragen, dh, 11.07.2005) Verhaltensregeln für Moschee und das Fasten

Hohes Minarett in Friedrichshafen genehmigt

(Institut für Islamfragen, rk, 06.07.2005) Es wird aber keinen Ruf eines Muezzins geben