Autor: Institut für Islamfragen

Stimmt der heutige Korantext mit dem Urtext des Koran überein?

(Institut für Islamfragen, dh, 21.07.2005) 200 Verse sollen verfälscht sein

118 Unterschriften gegen Fahrerlaubnis für Frauen in Saudi-Arabien

(Institut für Islamfragen, dh, 21.07.2005) Politiker, Staatsleute, Richter, Scheichs und Akademiker protestierten schriftlich gegen die Fahrerlaubnis für Frauen in ihrem Land mit Argumenten wie folgt:

Fatwa über die Hinrichtung für vom Islam abgefallene Menschen

(Institut für Islamfragen, dh, 21.07.2005) Frage: Ein Muslim fragt, wie der Islam die Frage der Hinrichtung sieht und ob die Tötung eines vom Islam abgefallenen Menschen als Hinrichtung betrachtet werden müsse.

Fatwa über den Umgang mit Frauen, die keinen Schleier tragen wollen

(Institut für Islamfragen, dh, 21.07.2005) Frage: Ein Muslim fragt, was er tun solle, um seine Schwester dazu zu bewegen, ihren Schleier zu tragen. Bisher habe er sie vergeblich zurechtgewiesen. Er sehe keinen anderen Ausweg, als sie zu töten, weil er befürchte, sonst von Allah am Gerichtstag in die Hölle geschickt zu werden.

Suche nach Londoner U-Bahn-Attentätern geht weiter

(Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2005) Hauptverdächtiger und Drahtzieher im Fadenkreuz der britischen Polizei

Der Ägypter Sayyed Qutb bezeichnet Weggefährten Muhammads als korrupte Menschen

(Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2005) Sayyed Qutb, geistiger Vater der Moslembruderschaft, nennt Ma’auia und Omar Lügner und Betrüger

11 Menschen sind in Libyen hingerichtet worden

(Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2005) Gründe für die Hinrichtung sind unklar

Schiitische Organisation gewinnt Einfluss über die Medien in muslimischen Ländern

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.2005) Kritik und Angriffe von Seiten der Sunniten

Internetpublikation über die Nachfolger Muhammads

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.2005) Schiiten und Sunniten sollen laut Verfasser die Nachfolger Muhammads verachten

Der Ehrenmord

Nach Berichten der UN ist Gewalt gegen Frauen die häufigste Todesursache von Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren. Eine Form der Gewalt gegen Frauen ist der sogenannte „Ehrenmord“.

Fatwa über die Tätigkeit eines Muslims an einem nicht islamischen Zivilgericht

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.05) Frage: „Darf ein Muslim an einem Zivilgericht arbeiten, welches nicht nach islamischem Gesetz arbeitet?“

Was ist Islamismus?

Mit dem Begriff „Islamismus“ wird heute – insbesondere nach den Ereignissen des 11.9.2001 – vielfach islamischer Terrorismus assoziiert. Islamisten sind jedoch Muslime, die die Errichtung einer Gesellschaft auf den Grundlagen von Koran und Sunna anstreben (Sunna = islamische Tradition). Islamistische Gruppierungen gibt es in vielerlei Ausrichtungen und Schattierungen, die das Ziel der Islamisierung der Gesellschaft mit ganz unterschiedlichen Mitteln erreichen möchten:

Alte Frau – Junge Frau

Eine ältere Frau hat in der Familie, aber auch in der Gesellschaft eine gewisse Autoritätsstellung. Sie gilt nicht mehr als Verführerin (wie eine junge Frau), die andere Männer zur Unmoral veranlassen könnte.

Heiratsalter

Heute ist in vielen islamischen Ländern das Heiratsalter für Mädchen auf 16 bis 18 Jahre und für Jungen auf etwa 18 Jahre heraufgesetzt worden. Im städtischen Bereich gewinnt eine gute Schul- und teilweise auch Berufsausbildung an Bedeutung, auch für Mädchen und junge Frauen, so daß sich das Heiratsalter auf etwa 20 bis 25 Jahre erhöht. Im ländlich-traditionellen Bereich wird jedoch häufig früher geheiratet.

Homosexualität

Die islamische Theologie lehnt Homosexualität als schwere Sünde ab. Sie wird wie Alkoholismus, Ehebruch oder Apostasie als gesellschaftszersetzend und widernatürlich betrachtet.

Jenseits und Paradies

Der Koran betont, dass die, die „glauben und tun, was recht ist“ (2,25), die „Gerechten“ (52,17), nach ihrem Tod ins Paradies, in die „Gärten der Wonne“ (56,26), eingehen werden. In zahlreichen Versen verlangt der Koran von Männern ebenso wie von Frauen den Glauben an Gott und die Einhaltung der Glaubenspflichten wie das tägliche Gebet, das Fasten im Ramadan oder die Spende von Almosen.

Jungen – Mädchen

Jungen und Mädchen werden in der islamischen Welt im allgemeinen sehr geschlechtsspezifisch auf ihre spätere Rolle in der Gesellschaft hin erzogen. Während der Junge, der dem Kleinkindalter entwachsen ist (in einigen Ländern fällt dieser Zeitpunkt mit seiner Beschneidung im Alter von etwa 5-10 Jahren zusammen), mehr und mehr in die Außenwelt der Männer hineinwächst, bleibt das Mädchen der Mutter und ihren Aufgaben im häuslichen Bereich verbunden.

Erbrecht und Recht

In vorislamischer Zeit waren Frauen und Minderjährige prinzipiell nicht erbberechtigt, in islamischer Zeit kann die Frau ein Erbe antreten, erhält jedoch nach dem islamischen Gesetz prinzipiell immer nur die Hälfte von dem, was ein männlicher Erbe bekommen würde. Sure 4,11-12:

Frauenwelt

Frauen in der islamischen Welt befinden sich heute mehr als je zuvor in einem Zwiespalt zwischen traditioneller Rollenauffassung und moderner Gesellschaftsordnung. Auf der einen Seite ist die Sicherheit und Geborgenheit der Großfamilie in den vor allem in den Städten stark zunehmenden Kleinfamilien so nicht mehr gegeben. Das bedeutet einerseits mehr Freiheiten, aber auch stärkere Einsamkeit.

Gesellschaft und Familie

Das religiöse und familiäre, aber auch das öffentlich-gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird von den Bestimmungen des Korans, der Tradition (islamischen Überlieferung) und den Auslegungen, vor allem der vier sunnitischen Rechtsschulen, bestimmt.