Fatawa über die Periode der Frauen
Verhaltensregeln für Moschee und das Fasten
Von dem Gremium für Rechtsgutachten und Scheich Ibn Utha’imain in Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 11.07.2005)
Frage: „Darf eine Frau während ihrer Periode eine Moschee betreten?“
Antwort:
„Eine Frau darf während ihrer Periode eine Moschee nicht betreten, es sei denn, sie wolle nur flüchtig etwas in der Moschee erledigen (Sure 4, 34).“
Frage:
„Ist das Fasten einer Frau gültig, wenn sie während des Fastens ihre Periode bekommt?“
Antwort:
„Das Fasten in diesem Fall ist ungültig. Allahs Prophet sage, die Periode mache das Fasten und Beten unannehmbar.“
Frage:
„Dürfen Frauen Medikamente benutzen, die die Periode stoppen, um am Ramadan fasten und die Pilgerfahrt durchführen zu können?“
Antwort:
„Es ist nicht verboten, Medikamente einzunehmen, wenn dahinter das Anliegen stehe, die Glaubenspflichten zu verrichten. Die Medikamente dürften allerdings die Gesundheit der Frau nicht beeinträchtigen.“
Quelle: geoan99.tripod.com/M6.htm
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