Autor: Institut für Islamfragen

Extremismus in Deutschland

(Institut für Islamfragen, rk, 19.06.2005) In Berlin leben etwa 4000 Islamisten

Fatwa verurteilt Selbstmordattentate

(Institut für Islamfragen, rk, 19.06.2005) Mufti Muhammad Gul Rehman Qadri hält Selbstmord-Anschläge für einen Verstoß gegen den Koran

Extremismus in Deutschland

Berlin (Institut für Islamfragen, rk, 19.06.2005) In Berlin leben ungefähr 4000 Islamisten, von denen etwa ein Dreiviertel der Organisation Milli Görüs zuzurechnen ist. Wie die FAZ am 19. Juli meldet (Nr. 165, S. 5), wurden diese Zahlen vom Innensenator des Landes Berlin Ehrhart Körting (SPD) genannt.

Türkische Presse zu den Anschlägen in London

(Institut für Islamfragen, mk, 18.06.2005) Die türkische Presse hält sich mit der Verurteilung der Anschläge in London zurück, betont statt dessen die antiislamische Reaktion

Auch in der arabischen Welt wird der Koran geschändet

(Institut für Islamfragen, rk, 17.06.2005) Der irakischstämmige Schriftsteller Hussain al-Mozany wirft islamischen Gelehrten Mißbrauch des Korans vor

Auch in der arabischen Welt wird der Koran geschändet

(Institut für Islamfragen, rk, 17.06.2005) Nicht nur amerikanische Soldaten im Internierungslager Guantánamo, sondern auch Machthaber der arabischen Welt mißbrauchen den Koran. Das schreibt der in Köln lebende Schriftsteller Hussain al-Mozany heute in der Tageszeitung „Die Welt“.

Abtreibung

Im Islam gilt jeder einzelne Mensch als Geschöpf Gottes und als sichtbares Zeichen seiner Allmacht. Es liegt nahe, dann auch jeglichen Eingriff in das Leben eines Menschen abzulehnen. Dennoch hat der Islam kein eindeutiges, unter allen Umständen durchgehaltenes „Nein“ zur Abtreibung.

Islamische Ökumene verwirklicht?

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Schiiten machen Sunniten immer noch scharfe Vorwürfe über deren „Verfälschung des Korans“

Drei Saudi-Arabern wurden Hände und Füße abgeschlagen

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Wegen verschiedener Attentate gegen saudische Politiker und Sicherheitskräfte wurden die Kapitalstrafen des islamischen Rechts verhängt

Hat Muhammad zehn seiner Gefährten das Paradies versprochen?

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Schiitischer Geistlicher hält diese Auffassung für „Lüge“ und verflucht die Sunniten

Kritik an Sayyid Qutbs Auffassungen über den Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Berühmter Führer der Muslimbruderschaft wird nicht nur glorifiziert

Islamische Befreiungspartei (Hizb ut-Tahrir) veröffentlicht heftige Kritik an oberstem al-Azhar-Scheich al-Tantawi

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Grund für die Propaganda war ein Fatwa (Rechtsgutachen) al-Tantawis

Fatwa zur Zwischenheirat mit einem Scheinehemann zur Legalisierung der Wiederaufnahme einer Ehe

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Frage: „Darf man (aus islamischer Sicht) einen ‚Muhallil‘ bestrafen, der dabei helfen möchte, die Ehekrise einer Familie zu lösen – (er heiratet eine von ihrem Ehemann verstoßene Frau in einer ‚Zwischenheirat‘ und verstößt seine ‚Frau‘ gleich wieder, weil nur dann sie ihr ehemaliger Ehemann erneut heiraten darf) – darf man den ‚Muhallil‘ einen ‚ausgeliehenen Bock‘ nennen?“

Zwei Sprengstoffladungen neben britischem Konsulat in New York explodiert

(Institut für Islamfragen, dh, 06.06.2005) Steht al-Qa’ida hinter den Attentaten?

Männer

Auch die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist zumindest im ländlichen Bereich sehr stark von den Erwartungen der Familie und den traditionellen Rollenvorgaben bestimmt. Nur in der „verwestlichten“, gebildeten Oberschicht der Städte ändert sich das, die jedoch insgesamt nur eine kleine Minderheit darstellt.

Sexualität

Grundsätzlich bejaht der Islam Sexualität als ein natürliches Bedürfnis aller Menschen. Allerdings wird jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als ungesetzlich angesehen. Ehebruch und Unzucht gehören nach dem islamischen Gesetz zu den Kapitalvergehen und sollen nach der Scharia mit 80-100 Peitschenhieben bzw. Steinigung bestraft werden.

Scheidung

Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.

Verschleierung

Der Koran fordert weder explizit die Pflicht zum Tragen eines Kopfschleiers, noch die Vollverschleierung von Kopf bis Fuß. Der Koran spricht nur davon, dass die Frauen sich zu ihrem eigenen Schutz züchtig bedecken sollen:

Züchtigung

Der Koran räumt dem Mann nach Sure 4,34 ausdrücklich für bestimmte Situationen das Züchtigungsrecht über seine Frau(en) ein. Es heißt dort:

Zeitehe

Die für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Ehe, die mut’a-Ehe (arab. mut’a = Genuß) wird vor allem von Schiiten praktiziert. Die Frau schließt mit einem (mehrfach) verheirateten oder unverheirateten Ehemann einen Vertrag, der die Dauer der Ehe und die Vergütung für die Frau regelt.