Österreich: Verbot der Gesichtsverschleierung ist rechtens
Gericht erkennt keine religiöse Diskriminierung
(Institut für Islamfragen, dk, 29.07.2016) Die deutschsprachigen SputnikNews vom 6. Juli 2016 berichten, dass laut einem Urteil des Obersten Gerichthofs von Österreich das Verbot von Schleiern, die das ganze Gesicht verdecken, bei der Arbeit keine religiöse Diskriminierung darstelle. Es gehöre in Österreich zu den unbestrittenen Grundregeln der Kommunikation, das Gesicht unverhüllt zu lassen. Laut Gericht würde die Verschleierung des Gesichts einer Notariatsangestellten die Kommunikation und Interaktion zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitern und Klienten beeinträchtigen.
Quelle: Bericht der deutschen SputnikNews, 6.7.2016 (de.sputniknews.com/panorama/20160705/311158549/oesterreich-verschleierung-islam.html): „Österreich: Arbeitgeber dürfen verschleierte Muslimas feuern“
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