Autor: Institut für Islamfragen

Saudische Rechtsgutachter wettern gegen die Trennung von Staat und Religion

(Institut für Islamfragen, dh, 08.01.2017) Der Säkularismus beinhaltet die Trennung von Religion und Staat, die Beschränkung der Religion auf den Bereich der Anbetung und die Nichtpraktizierung der [religiös definierten] Umgangsregeln [zwischen den Menschen] und die Anerkennung der sogenannten Glaubensfreiheit.

Darf man nach islamischem Recht (arab. Scharia) im Geheimen heiraten bzw. seine Heirat geheim halten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2016) Wenn die Eheschließung mit Wissen des Vormunds [der Frau, da das Schariarecht und die meisten Rechtsgelehrten eine Frau ohne ihren Vormund nicht als voll rechtsfähig betrachten,] und vor zwei anwesenden Zeugen geschieht, ohne die Eheschließung bekannt zu machen, damit bestimmte Verwandte davon nicht erfahren, dann gilt diese [geheim gehaltene Ehe] bei vielen [islamischen] Gelehrten als erlaubt.

Gilt ein Selbstmordattentat im Islam als Selbstmord?

(Institut für Islamfragen, 8.1.2017) Selbstmord bedeutet, man tötet sich selbst, um seinem elenden Leben zu entfliehen, während … [ein Selbstmordattentat] als Kampf für und gemäß Allahs Willen [arab. Dschihad] gilt. Wohlgemerkt, dieses [Selbstmordattentat] darf nicht eine individuelle, persönliche Initiative sein, sondern es muss vom militärischen Führer angeordnet worden sein.

Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen.

Frankreich: Journalistin des Satiremagazins Charlie Hebdo kritisiert Richtungswechsel des Magazins

(Institut für Islamfragen, 7.1.2017) Die israelische Tageszeitung Times of Israel berichtete am 6. Januar 2017, dass eine der mutigsten Journalistinnen des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo, Zineb el Razhoui, sich von diesem trennen würde, weil die Haltung des Satiremagazins dem Islamismus gegenüber seit dem Anschlag vor zwei Jahren weichgespült sei. Ihrer Auffassung nach sei Charlie Hebdo am 7. Januar 2015 gestorben.

Marokko: Bildungseinrichtungen der Hizmet-Bewegung um Fethullah Gülen werden geschlossen

(Institut für Islamfragen, 7.1.2017) Die marokkanische Nachrichten-Internetseite „Lakome“ berichtete am 5. Januar 2017, dass sich das marokkanische Innenministerium entschlossen habe, alle Bildungseinrichtungen innerhalb eines Monats zu schließen, die mit der „Mehmed der Eroberer“ Gruppe von Fethullah Gülen, dem Leiter der türkischen Hizmet-[Dienst-]Bewegung, affiliiert seien.

Algerien: Die beiden größten Parteien der Muslimbruderschaft vereinen sich

(Institut für Islamfragen, dk, 7.1.2017) Die libanesische Tageszeitung Al-Akhbar berichtete am 6. Januar 2017 über Algerien, dass die beiden größten Parteien, die die Muslimbrüder repräsentieren, sich geeinigt hätten, sich nach langen Jahren der Entfremdung und der Spaltung wieder zu vereinigen.

Niederlande: Zehnjährige Grundschüler vollzogen in Moschee islamisches Gebet

(Institut für Islamfragen, dk, 3.1.2017) Ein am 2.1.2017 veröffentlichtes Video erläutert einen Aspekt des obligatorischen Lehrplans für holländische Schulen, nämlich das „Lernen von anderen Kulturen“, was in diesem Fall die Anleitung von Zehnjährigen zum islamischen Gebet bedeutete.

Indonesien: Kyai Haji Abdurrahman Wahid (Gus Dur), der ehemalige Präsident Indonesiens, nahm an Weihnachtsfeier teil

(Institut für Islamfragen, dk, 31.12.2016) Kyai Haji Abdurrahman Wahid (Gus Dur) ist nicht nur der ehemalige Präsident Indonesiens, sondern auch der ehemalige Leiter der muslimischen Nahdlatul Ulama (NU) und nahm am 27. Dezember 1999 an einer Weihnachtsfeier zusammen mit Christen in Indonesien teil. Er habe dort gesagt:

Wurde der Koranvers über die Steinigung [der Ehebrecher] aus dem Korantext entfernt?*

(Institut für Islamfragen, dk, 29.12.2016) Imam al-Bukhari, Imam Muslim, Imam Ahmad, Abu Daud, at-Tirmidhi, an-Nisa’i, ibn Madja, Malik ibn Anas in al-Muwatta und viele andere haben die Aussage von Ibn Abbas [einem der prominentesten Prophetengefährten] überliefert, Umar bin al-Khattab [der zweite Kalif nach Muhammad] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – sagte [was die folgende Überlieferung enthält] … und diese Aussage besitzt die höchste Authentizitätsstufe:

Darf ein Sklave mit seiner Besitzerin Geschlechtsverkehr haben?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016) Die muslimischen Gelehrten sind sich dahingehend einig, das ein Sklave keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Besitzerin haben darf. … Dies gilt als Hurerei.

Darf ein Muslim seine Frau zum Sex zwingen?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016) Eine Frau darf sich nicht vom Ehebett fernhalten [sich ihrem Ehemann nicht sexuell verweigern], oder sich weigern, ihn [den Ehemann] sie [seine Ehefrau] auf irgendeine Art und Weise sexuell genießen zu lassen, solange dies [die sexuelle Praxis islamisch] erlaubt ist. Immer, wenn er sie zum Sex einlädt, muss sie ihm gehorchen, solange ihr dies nicht schadet oder sie an einer Pflicht hindert.

Belgien: Geplante Anschläge auf Weihnachtsmärkte vereitelt

(Institut für Islamfragen, dk, 19.12.2016) Laut einem Artikel des Clarion Project vom 19. Dezember 2016 sind in Belgien zehn Teenager verhaftet worden, denen die Planung terroristischer Attacken auf Weihnachtsmärkten zur Last gelegt wird.

Deutschland: Syrische Flüchtlinge alarmiert

(Instituts für Islamfragen, dk, 19.12.2016) In seinem Artikel im Newsletter Qantara.de vom 16. Dezember 2016 weist Josef Nasr darauf hin, dass muslimische Flüchtlinge aus Syrien im Blick auf arabische Moscheen in Deutschland alarmiert seien, weil diese oft von Saudi-Arabien oder den Arabischen Golfstaaten unterstützt würden.

Darf ein Muslim mit einer verheirateten Frau Geschlechtsverkehr haben, wenn diese Frau schon mit einem anderen Mann verheiratet ist?

(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) Wenn eine Frau verheiratet ist und wird [bei einer militärischen Auseinandersetzung] als Kriegsbeute [von Muslimen] erlangt, gilt sie dadurch als unverheiratet. Derjenige [Muslim], der sie dann besitzt, darf mit ihr Geschlechtsverkehr haben.

Darf ein Muslim die Brüste, die Beine, das Gesäß usw. einer Sklavin berühren, wenn er sie eventuell kaufen würde?

(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) … Al-Baihaqi hat in seinem Werk „as-Sunan al-kubra“ über den Sohn von Umar [einer der Prophetengefährten Muhammads] geschrieben, dass er [der Sohn des Umar] das Bein der Sklavin [in der Öffentlichkeit] entblößte und sie zwischen den Brüsten und am Gesäß anfasste, wenn er eine Sklavin kaufte.

Säkularisierungstendenzen unter Muslimen zu wenig berücksichtigt

(Institut für Islamfragen, dk, 16.12.2016) In seinem Artikel im Newsletter Qantara.de vom 16. Dezember 2016 weist Michael Blume darauf hin, dass in demographischen Erhebungen die Religionszugehörigkeit unterschiedlich gehandhabt werde. Bei Christen würden nur die gezählt, die getauft seien und einer Kirche angehörten, bei Muslimen aber würden alle gezählt, die es seit ihrer Geburt sind: Einmal Muslim, immer Muslim.

Niederlande: Aufruhr aufgrund von zweierlei Maßstäben für homophobe Schmähungen

(Institut für Islamfragen, dk, 16.12.2016) Laut einem Artikel im Londoner Daily Express vom 3. Dezember 2016 haben ein von der holländischen Regierung unterstützter Internet-Watchdog und deren Anti-Diskriminierungs-Hotline (MiND) behauptet, dass homophobe Schmähungen zwar im Allgemeinen strafbar seien, dass sie aber für Muslime aufgrund der Religionsfreiheit zu rechtfertigen seien.

Ägypten: Anschlag auf koptische Kirche zeigt Gewaltpotential des politischen Islam

(Institut für Islamfragen, dk, 16.12.2016) Laut einem Artikel vom 14. Dezember 2016 in der unabhängigen Tageszeitung Al-Khaleej, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten erscheint, hat der terroristische Anschlag auf die koptische Kirche St. Peter in Kairo am 11. Dezember 2016 die Verbindung zwischen der Muslimbruderschaft und den Terroristen, die auf der Sinaihalbinsel aktiv sind, deutlich gemacht.

Die Strafe für denjenigen, der über den Prophet des Islams [Muhammad] schimpft

(Institut für Islamfragen, dh, 13.12.2016) Die Strafe für denjenigen, der über den Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – schimpft, ist die Tötung. Es ändert nichts an diesem Urteil, ob der, der ihn beschimpft hat, ein Muslim oder ein Ungläubiger ist.