Fatwa über den Alkoholgenuss und weitere nicht-muslimische Lebensweisen
Verschiedene Rechtsschulen sehen das sehr unterschiedlich
Von Dr. Ali Jum’a, dem offiziellen Rechtsgutachter Ägyptens
(Institut für Islamfragen, dh, 22.12.2005) Laut einer Internetpublikation habe der ägyptische Staatsrechtsgutachter Ali Jum’a am 19.12.2005 ein Rechtsgutachten erlassen, in dem er Muslimen erlaubt, alkoholische Getränke in nicht-islamischen Ländern zu verkaufen. Damit habe sich Jum’a auf die Rechtsschule von Abu Hanifa berufen; diese erlaubt Muslimen, die in nicht-muslimischen Ländern leben, nicht-muslimische Gesetze und Lebensweisen zu respektieren.
Der Text dieses Rechtsgutachtens soll in der ägyptischen Zeitung al-Masri al-yaum veröffentlicht worden sein.
Die Reaktion der islamischen Welt auf dieses Fatwa sei gewaltig. Z.B. sollen sich führende Autoritäten aus der Al-Azhar Moschee in Ägypten empört und das Fatwa für nicht-islamisch erklärt haben. Damit stellen sich diese Muslime klar auf die Seite der anderen Rechtsschulen des Islam, die so etwas verbieten und verweisen auf die eindeutigen Lehren Muhammads, die Muslimen jeglichen Umgang mit Alkohol untersagen.
Quelle: alsaha.fares.net/sahat
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