Fatwa über Geschlechtsverkehr während des Fastenmonats Ramadan
Buße wird verlangt
Von dem saudischen Stammgremium für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten
(Institut für Islamfragen, dh, 13.10.2005)
Frage:
„Ich habe drei Tage vor dem Ramadan geheiratet. An den ersten drei Tagen während des Ramadan habe ich jeden Tag einmal mit meiner Frau geschlafen. Ich weiß, dass dies Sünde ist. Wie kann ich Buße für diese Sünde tun?“
Antwort:
„Die Buße für den Geschlechtsverkehr während des Ramadan lautet, für jeden Tag, an dem die Sünde vollzogen wurde, einen Sklaven freizukaufen. Alternativ muss man an zwei aufeinander folgenden Monaten fasten (d.h. 60 Tage für die drei erwähnten Tage). Wer dies nicht bewältigen kann, muss 60 Arme mit Lebensmitteln versorgen …“.
Quelle: www.fatwanet.net/Home/ViewFatwaDetails.asp
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