Fatwa zur Haarverpflanzung
Zusammenfassung eines Fatwas des Rechtsgutachterausschusses von Dubai zur Haarverpflanzung
(Institut für Islamfragen, 17.01.2005, dh)
Frage:
„Ich habe keine Haare mehr auf dem Kopf. Deshalb habe ich mir künstliche Haare einpflanzen lassen. Nun möchte ich demnächst die Pilgerfahrt nach Mekka durchführen. Muss ich meine Haare kahlscheren?“ [Bei der Pilgerfahrt müssen Männer ihr Kopfhaar schneiden oder kahlscheren lassen.]
Antwort:
„Nach der Überlieferung dürfen Sie keine künstlichen Haare haben. Dies ist eine Fälschung der Schöpfung Allahs. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie diese nicht natürlichen Haare während der Pilgerfahrt scheren. Wenn Sie die rituelle Waschung zum Gebet durchführen, muss das Wasser die Haut Ihres Kopfes berühren. Durch die nicht natürlichen Haare gelingt das nicht. Wenn Sie natürliche Haare haben, mussen Sie diese (während der Zermonie der Pilgerfahrt und der rituellen Waschung für das Gebet) kahlscheren. Das gilt, selbst wenn man nur drei Haare auf dem Kopf hat. Wenn man aber überhaupt keine Haare hat, muss man trotzdem das Messer über seinen Kopf so bewegen, als ob man seine Haare kahlscheren wollte.“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm
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