Fatwa über den Verzehr von nicht-geschächtetem Fleisch
Warnung vor Verunreinigung
Von [dem mittlerweile verstorbenen, aber durch seine Schriften weiter sehr einflussreichen saudischen] Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 31.10.2006)
Frage:
Ein somalischer Student, der in China studiert, macht sich Sorgen über die islamische Sicht des Essen der Nichtmuslime und fragt, ob er das Fleisch eines Tieres essen dürfe, das nicht auf islamische Weise geschächtet wurde.
Antwort:
„Alle Tiere, die von Gottlosen geschlachtet sind, darf ein Muslim nicht essen. Zu den Gottlosen gehören (jedoch) nicht die Juden und Christen. Nur das Fleisch eines Tieres, das von den Juden und Christen geschlachtet wurde, dürfen wir essen. Dies steht im Koran in der Sure ‚al-ma’ida‘ [Sure 5]. Jedoch dürfen wir [Muslime] die Kochtöpfe aller Gottlosen nicht benutzen. Allahs Prophet ordnete an, dass wir dies nur im Notfall tun dürfen. Dann müssen wir zunächst die Topfe abwaschen und dürfen sie erst dann benutzen.“
Quelle: www.binbaz.org.sa/index.php?pg=mat&type=fatawa&id=145
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