Zwei Gerichtsbeschlüsse entfachen in der Türkei neue Diskussionen
Kopftuchverbot wird ausgeweitet und Abschluss von religiösen Imam-Hatip-Schulen nicht als Berechtigung zum Studium anerkannt
(Institut für Islamfragen, aw, 20.02.2006) Das kemalistisch dominierte erste Verwaltungsgericht hat das in Bildungseinrichtungen geltende Kopftuchverbot in der Türkei nun auch auf die Straßen vor den Bildungsgebäuden ausgeweitet.
Weiterhin urteilte das Verwaltungsgericht, dass ein Schulabschluss der religiösen Imam-Hatip-Schulen nicht zum Universitätsstudium berechtige. Es richtet sich damit gegen den Wunsch der Regierung, Absolventen dieser Schulen den direkten Hochschulzugang zu ermöglichen. Nach Angaben der WELT sollen sowohl Ministerpräsident Erdogan als auch seine Kinder solche Schulen besucht haben.
Dass die AKP als eine Regierungspartei, die sich einen EU-Beitritt zur Priorität gemacht habe, ausgerechnet Schulen fördern will, an denen die Europa-Politik besonders klar auf Ablehnung stößt, zeuge von einem gewissen mentalen Spagat, so die WELT.
Quelle: www.welt.de/data/2006/02/11/844049.html
News
Neuste Inhalte
- Im Dialog mit DITIB – eine kritische Zwischenbilanz Dienstag, der 20. Oktober 2026
- Muslimische Reaktionen auf den Hamas-Terror vom 7. Oktober 2023 und den nachfolgenden Krieg Israels in Gaza – eine Dokumentation ausgewählter Stimmen Montag, der 12. Oktober 2026
- Israel militärischer Druck ist ein Wegbegleiter der Abraham Accords Mittwoch, der 16. September 2026
- Syrien plant eventuell die Umstrukturierung seines Kabinetts Mittwoch, der 9. September 2026
- Antisemitismus im muslimischen Kontext Dienstag, der 8. September 2026






