30 ägyptische Richterinnen sollen staatlich anerkannt worden sein
Streitthema unter den islamischen Rechtsschulen: Frauen als Richterinnen
(Institut für Islamfragen, dh, 24.04.2007) Nach Angaben der saudischen Zeitung asharqalawsat.com hat das ägyptische Justizministerium am 16.04.2007 die Amtsausweise von 30 ägyptischen Juristinnen ausgestellt. Nachrichten, die erwähnen, dass sich die ägyptische Vereinigung der Richter gegen die Anerkennung von Frauen als Richterinnen einsetze, seien falsch. § 2 im Gesetzestext dieser Vereinigung soll jedoch lauten:
„Nur ein Mann darf das Amt eines Richters übernehmen“.
Ein Sprecher des ägyptischen Justizministeriums teilte mit, das Ministerium werde selbst die Amtsausweise der Richterinnen ausstellen. Diese Aufgabe dürfe nicht mehr von der Vereinigung der Richter an sich gerissen werden.
Der ägyptische Abgeordnete Muhammad al-‚Umda soll Widerspruch gegen die Einstellung von Frauen als Richterinnen eingelegt haben. Seine Begründung:
„Sowohl der Islam als auch das ägyptische Grundgesetz erlauben Frauen nicht, als Richterinnen zu arbeiten.“
Auf der anderen Seite verteidigte Dr. Abdul-Hai ‚Asab, Dozent für vergleichende religiöse Rechtslehre, das Recht der Frauen, als Richterinnen tätig zu sein:
„Es gibt keinen Text im islamischen Gesetz, der Frauen die Arbeit als Richterinnen verweigert. Diese Frage ist ein Streitthema unter den Rechtsschulen des Islam.“
Quelle: www.asharqalawsat.com/details.asp?section=4&issue=10367&article=415388
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