20% der kuwaitischen Parlamentsabgeordneten verließen eine Sitzung, weil zwei Teilnehmerinnen ohne Kopftuch erschienen
Ist die Nichtverschleierung der Ministerinnen ein Verstoß gegen das kuwaitische Wahlgesetz?
(Institut für Islamfragen, dh, 07.08.2008) Anfang Juni hielt das kuwaitische Parlament eine Sitzung ab und erörterte die folgenden zwei Themenbereiche: 1. Die Verlängerung der Amtzeit der kuwaitischen Bildungsministerin, Frau Nuriya as-Sabeeh, und die Aufnahme einer neuen Ministerin für Entwicklung und Bauangelegenheiten, Frau Modi al-Hamood. 2. Die neue Konstellation der kuwaitischen Regierung.
20% der kuwaitischen Parlamentsabgeordneten verließen laut einem Bericht von www.islammemo.cc die Sitzung aus Protest gegen zwei Ministerinnen, die ohne Kopftuch erschienen waren. Die protestierenden Abgeordneten betrachteten die Nichtverschleierung der Ministerinnen als einen Verstoß gegen das kuwaitische Wahlgesetz. Dies verpflichtet Frauen, sich nach den Lehren des Islam zu kleiden, d. h. z. B., es gebietet auch das Tragen eines Kopftuches.
33 der verbliebenen Abgeordneten, die der konservativen Organisation „Ausschuss der Nation“ angehören, stimmten für die Weiterleitung des Falls der zwei Ministerinnen an den Ausschuss für juristische und legislative Angelegenheiten. Dieser müsse entscheiden, ob Frauen ohne Kopftuch als Ministerinnen tätig sein dürften. Die übrigen 21 Parlamentsabgeordneten stimmten gegen die Weiterleitung des Falls.
Quelle: www.islammemo.cc/akhbar/arab/2008/06/02/64898.html
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