Anzeige einer muslimischen Französin wegen des Verbots, im Ganzkörperschleier in Hallenbädern zu schwimmen
Grund für die Anzeigen sind Rassismus- und Diskriminierungsvorwürfe
(Institut für Islamfragen, dh, 09.09.2009) Die muslimische Französin Carole wünscht sich, mit ihren Kindern in den Hallenbädern in Paris schwimmen zu gehen. Dabei möchte sie ihre nach islamischen Vorschriften speziell geschneiderte Schwimmkleidung (den Burkini) tragen. Er bedeckt den ganzen Körper [außer Gesicht und Händen]. Carole versuchte in mehreren Schwimmbädern, die Erlaubnis zu erhalten, mit dieser Kleidung schwimmen zu dürfen. Jedoch stießen ihre Bemühungen auf Ablehnung des zuständigen Personals in allen betroffenen Schwimmbädern.
Die Verwaltung eines dieser Schwimmbäder in Paris begründete ihre Ablehnung damit, dass männliche und weibliche Badende die hygienischen Vorschriften der Schwimmbäder einhalten und die passende Schwimmkleidung tragen müssten. Eine Schwimmbekleidung, die den ganzen Körper bedecke, mache es unmöglich festzustellen, ob der oder die Badende ansteckende Krankheiten habe.
Frau Carol stellte mittlerweile Anzeigen bei der französischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie begründete ihren Schritt damit, dass die Ablehnung ihrer islamischen Schwimmbekleidung Rassismus und Diskriminierung sei. Ihre Anzeigen sind allerdings bei den betroffenen Behörden nicht akzeptiert worden.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2009/08/14/81740.html
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