Fatwa zur Vernachlässigung des Gebets
Das Vernachlässigen des Gebetes ist Gottlosigkeit
Von dem berühmten ehemaligen offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 17.01.2009)
Frage:
„Wie ist eine Vernachlässigung des Betens islamisch zu beurteilen?“
Antwort:
„Das Vernachlässigen des Gebets seitens derer, die dazu verpflichtet sind [rechtlich gesehen alle Muslime, die in der Lage sind, das Gebet zu verrichten], ist eine gravierende Gottlosigkeit und ein Abfall von der [islamischen] Gemeinschaft. Es spielt keine Rolle, ob diese Beurteilung bekannt ist oder nicht. Entscheidend für die [islamische] gesetzliche Beurteilung einer Frage ist nicht, was der Beurteilte weiß. Dasselbe Prinzip gilt für andere Gottlose wie diejenigen, die die Religion [den Islam] verspotten, Allah kein Opfer darbringen, gegenüber Allah keine Gelübde erfüllen oder Hilfe von Verstorbenen ersuchen u.a.).“
„Die authentische Überlieferung [arab. hadith sahih] sagt: ‚Was einen Menschen von der Gottlosigkeit und dem Polytheismus fernhält, ist das Gebet.‘ [Sahih Muslim] und: ‚Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer dies vernachlässigt, ist gottlos‘ [eine authentische Überlieferung]“.
„Wer einen Gottlosen nicht als gottlos bezeichnet, gilt ebenfalls als gottlos. So z. B. jemand, der Juden, Christen, Kommunisten u.a. nicht für gottlos erklärt, denn die Gottlosigkeit dieser ist selbst für denjenigen klar, der den geringsten Verstand hat.“
Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/228
News
Neuste Inhalte
- Im Dialog mit DITIB – eine kritische Zwischenbilanz Dienstag, der 20. Oktober 2026
- Muslimische Reaktionen auf den Hamas-Terror vom 7. Oktober 2023 und den nachfolgenden Krieg Israels in Gaza – eine Dokumentation ausgewählter Stimmen Montag, der 12. Oktober 2026
- Israel militärischer Druck ist ein Wegbegleiter der Abraham Accords Mittwoch, der 16. September 2026
- Syrien plant eventuell die Umstrukturierung seines Kabinetts Mittwoch, der 9. September 2026
- Antisemitismus im muslimischen Kontext Dienstag, der 8. September 2026






