Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima ihrem ungläubigen Schwiegervater ihr Gesicht unverschleiert zeigen darf
Ist er ein ehrlicher Mann, darf sie sich ihm unverschleiert zeigen
Von dem Rechtsgutachter Dr. Rabi al-Madkhili, Doktor der Überlieferungswissenschaften und Dozent dieses Faches an der König Fahd Abdul-Aziz Universität/Saudi-Arabien
Datum des Rechtsgutachtens: 12.06.2007
(Institut für Islamfragen, dh, 01.03.2011)
Frage:
„Darf meine Frau meinem Vater ihr Gesicht unverschleiert zeigen, obwohl mein Vater ein Ungläubiger ist?“
Antwort:
„Der Ungläubige kann ehrlich sein oder unmoralisch sein. Falls er unmoralisch und korrupt ist, muss [die betroffene Ehefrau] ihr Gesicht vor ihm verschleiern. Ist er jedoch ehrlich und keusch, aber ungläubig, muss sie ihr Gesicht vor ihm nicht verschleiern. Der Koran erlaubt der Frau, sich ihrem Mann, Vater, Schwiegervater und ihren Geschwistern [unverschleiert] zu zeigen. Der Schwiegervater gilt für sie als Tabu [er darf sie nicht heiraten, während sie mit seinem Sohn verheiratet ist]. Falls er nicht unmoralisch ist, darf sie ihm ihr Gesicht zeigen.“
Quelle: www.almenhaj.net/makal.php?linkid=278
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