Fatwa über die Pflicht zur Gesichtsverschleierung bei minderjährigen Mädchen
Mädchen müssen ihre Attraktivität verstecken
Von dem Rechtsgutachter, dem saudischen Geistlichen und Verkündiger des Islam [arab. Dai’a] Abdullah ad-Dawood
(Institut für Islamfragen, dh, 29.10.2013)
Frage:
„Müssen Mädchen sich verschleiern?“
Antwort:
„Manchmal ist ein Mädchen hübsch … ist also unverschleiert. Ich denke, es gibt Rechtsgutachten von [muslimischen] Rechtsgelehrten, die so etwas verbieten, selbst wenn das Mädchen die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat. Denn wenn ein Mädchen [sexuell] anziehend wird, muss es von seinen Eltern verschleiert und bedeckt werden.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=85aJJi2p-kg
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