Darf man ein Foto von sich machen und dieses seiner Familie bei Feiertagen schicken?
Rechtsgutachter: Abdul-Aziz b. Abdullah bin Baz [Bin Baz war ein einflussreicher islamischer Gelehrter, Richter, stellvertretender Direktor der Islamischen Universität von Medina und bis zu seinem Tod 1999 Großmufti Saudi-Arabiens. Er war Minister für Religiöse Studien, Vorsitzender des Ständigen Komitees für Rechtsfragen und trat für eine grundlegende Islamisierung der saudischen Gesellschaft ein. Er war Vorsitzender des Gründungsvorstands der Islamischen Weltliga und Vorsitzender des Zentrums für Fiqh (islamische Rechtswissenschaft). 1982 wurde ihm der König-Faisal-Preis für seine Verdienste für den Islam verliehen. Bis heute gilt er in den meisten islamisch geprägten Ländern als einer der prominentesten Rechtsgelehrten der Gegenwart. Seine Verlautbarungen haben nach wie vor großen Einfluss, vor allem unter sunnitischen Muslimen.]
(Institut für Islamfragen, dh, 1.4.2017)
Viele überlieferte Aussagen des Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – verbieten das Zeichnen [die Abbildung], verfluchen die Zeichner und verkünden ihnen verschiedene Strafen. Ein Muslim darf weder sich noch andere Lebewesen fotografieren, es sei denn, es ist notwendig, z. B. für einen Pass oder etwas Ähnliches.
Quelle: http://www.binbaz.org.sa/fatawa/16
News
Neuste Inhalte
- Im Dialog mit DITIB – eine kritische Zwischenbilanz Dienstag, der 20. Oktober 2026
- Muslimische Reaktionen auf den Hamas-Terror vom 7. Oktober 2023 und den nachfolgenden Krieg Israels in Gaza – eine Dokumentation ausgewählter Stimmen Montag, der 12. Oktober 2026
- Israel militärischer Druck ist ein Wegbegleiter der Abraham Accords Mittwoch, der 16. September 2026
- Syrien plant eventuell die Umstrukturierung seines Kabinetts Mittwoch, der 9. September 2026
- Antisemitismus im muslimischen Kontext Dienstag, der 8. September 2026






