Im Dialog mit DITIB – eine kritische Zwischenbilanz
Von Friedmann Eißler1
DITIB ist nicht mehr willkommen. Früher war das anders, zumindest politisch und in den offiziellen Dialogzusammenhängen. Es ist noch gar nicht so lange her. Was ist passiert? Hat DITIB sich verändert, hat die Gesellschaft sich verändert, wer hat wen ins Abseits manövriert? Und was bedeutet das für den gesellschaftlichen und religiösen Dialog? Diese und andere Fragen beschäftigen nicht wenige, die mit wachsender Sorge auf die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung blicken und eine gewisse Ratlosigkeit an vielen Stellen in diesen Dialogen wahrnehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, sich noch einmal auf markante Punkte in Geschichte und Gegenwart der DITIB zu besinnen, einige aktuelle Entwicklungen zu betrachten und schließlich zu fragen: Wie damit umgehen? Dies will der folgende Beitrag leisten.
Wie abhängig ist DITIB vom türkischen Staat?
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (türk.: Diyanet İşleri Türk-İslam Birliği, abgekürzt DİTİB) ist die mit Abstand größte islamische Organisation in Deutschland. Laut Homepage vertritt DITIB über 70 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime. Auch wenn das weit übertrieben ist, ist DITIB ohne Zweifel der Verband mit dem höchsten Bekanntheits- und Vertretungsgrad. 42 Prozent der muslimischen Religionsangehörigen ab 16 Jahre geben an, DITIB zu kennen. Knapp 24 Prozent der Muslime fühlen sich durch DITIB ganz oder teilweise vertreten, bezogen auf Religionsangehörige mit türkischem Migrationshintergrund sind es sogar ebenfalls 42 Prozent.2 DITIB hat knapp 900 Mitgliedsvereine, die meisten davon Moscheegemeinden, in denen rund 1000 Imame aus der Türkei tätig sind.
DITIB ist der deutsche Arm der staatlichen Religionsbehörde in Ankara, vertritt also den staatsoffiziellen Islam der Türkei. Das Amt für religiöse Angelegenheiten der türkischen Republik (Diyanet İşleri Başkanlığı, kurz: Diyanet, gelegentlich auch DIB abgekürzt) nimmt gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahr. Dies wird von DITIB-Vertretern regelmäßig verschleiert oder gar bestritten, häufig unter Verweis auf die Satzung (des eingetragenen Vereins nach deutschem Recht). Man sei nicht „fremdgesteuert“, sondern ein religiöser und sozialer Dienstleister auf dem Boden des Grundgesetzes, überparteilich und politisch neutral.
Damit ist der zentrale Kritikpunkt angesprochen: die enge institutionelle Verflechtung von DITIB und Diyanet und damit die direkte Abhängigkeit vom türkischen Staat. Wie viel (türkische) Politik steckt in dem Kölner Dachverband und seinen Untergliederungen?
DITIB ist strukturell, finanziell und ideologisch von der Diyanet abhängig. Die Satzung macht die Verhältnisse sehr klar. Die Einschätzungen auch von Fachleuten gehen dennoch auseinander, was die Unabhängigkeit von der Türkei und etwa die Offenheit für die hiesige Gesellschaft angeht. Ein aktuelles Beispiel aus jüngster Zeit: die Wahrnehmung der DITIB-Jugendstudie, die von Harry Harun Behr und Meltem Kulaçatan von der Goethe Universität Frankfurt im Auftrag der DITIB erstellt und im Mai 2022 präsentiert wurde.3 Hinter der Studie stand der Wunsch des DITIB-Jugendverbands „Bund der Muslimischen Jugend (BDMJ)“, seine Angebote zu professionalisieren und für die Zukunft besser an den Bedürfnissen und Erwartungen der Jugend ausrichten zu können. Die Studie legt nahe, dass die befragten Jugendlichen Deutschland als eine ihrer Heimaten wahrnehmen, sich in verschiedenen Milieus sicher bewegen können und durch die religiöse Grundbildung – rund ein Drittel der Jugendlichen halte die religiöse Glaubenspraxis strikt ein – eher gegen religiöse Verführung durch extremistische Rattenfänger und Radikalisierung geschützt sind. Der DITIB-Nachwuchs wolle den Moscheeverband verändern, er hoffe auf eine weitere Öffnung, kritisiere eine zu große Türkeinähe und fordere diesbezüglich eine stärkere Distanzierung. Dies klingt nach hoffnungsvoller Dynamik und einem Generationswechsel, der einen positiven Wandel verspricht. Dem hält etwa Murat Kayman kritisch entgegen, dass die Ergebnisse der Studie im Gesamtkontext der DITIB-Strukturen interpretiert und eingeordnet werden müssten. Kayman war selbst jahrelang ehrenamtlich und hauptamtlich in den DITIB-Strukturen tätig, zuletzt einige Jahre als Justiziar des Bundesverbandes; er verließ dann jedoch den Verband und ist Mitbegründer der Alhambra-Gesellschaft, die sich unter anderem kritisch mit den Verbänden auseinandersetzt. Er zeigt auf, dass die Entwicklung innerhalb der DITIB immer weiter Richtung mehr Vereinheitlichung, mehr Kontrolle und Aufsicht durch die Bundesverbandsführung gehe und eine zunehmende Vereinheitlichung des Denkens und Glaubens innerhalb der Jugendstrukturen mit sich bringe.4 „Der Optimismus der Autoren der Studie, die Studienergebnisse würden eine Motivation zu mehr Eigenständigkeit und Emanzipation des Jugendverbandes führen, erscheinen mir als gut gemeintes, aber letztlich mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmendes Wunschdenken zu sein.“ Er geht davon aus, dass die Studie eher den Effekt haben dürfte, dass der Bundesverband die eigenständigen Bestrebungen der verbandlichen Jugendarbeit gezielter kontrollieren und die hierarchischen Verbandsstrukturen bewahren könnte. Seine These erhärtet er durch eine Reihe von Indizien, die die „Dominanz des Politischen, welches im äußeren Erscheinungsbild mit religiöser Verzierung und Verkleidung versehen kommuniziert wird“, belegen sollen. Die entscheidende Frage, die in der Studie an keiner Stelle ausdrücklich auftauche, sei die, ob „entgegen all dieser Vorgaben eine von türkischen Beamten geführte DITIB tatsächlich eine eigene Religionspolitik verfolgen, eine eigenständige Interpretation ihrer zivilgesellschaftlichen Rolle vornehmen und den Wunsch ihres Jugendverbandes nach Emanzipation und Partizipation überhaupt erfüllen [könne], ohne in Konflikt mit den politischen Vorgaben aus der Türkei zu geraten“5.
Man kann sich dem Eindruck kaum entziehen, dass die Verflechtungen von DİTİB, Diyanet und türkischem Staat allen Beteiligten klar sind, ihre Bewertung und die Folgerungen, die daraus gezogen werden, jedoch auf allen Seiten von sehr unterschiedlichen politischen Gesichtspunkten beeinflusst werden.
Wie es dazu kam – ein Blick zurück
In der europäischen Diaspora konnten sich in den 1960er und 1970er Jahren von der Türkei unabhängige und regimekritische islamische Gemeinden frei formieren, die in der damaligen Atmosphäre eines brachialen Laizismus in der Türkei dazu keine Gelegenheit hatten. Ein religiöses Angebot für die Arbeitsmigranten gab es von offizieller türkischer Seite nicht. Erst Anfang der 1980er Jahre, also über 20 Jahre nach Ankunft der ersten „Gastarbeiter“, begann sich die Türkei für die religiösen Bedürfnisse der türkischen Arbeitsmigranten im Ausland zu interessieren. Mit dem Militärputsch 1980 wurde der Islam in Form der „türkisch-islamischen Synthese“ politisch-strategisch ins Forum der Öffentlichkeit zurückgeholt, um der Erstarkung oppositioneller religiöser Gruppen in der Türkei zu wehren. In diesem Zusammenhang ist die Gründung der DITIB 1984 in Köln zu sehen. Sie sollte vor allem die Bindung der in Deutschland lebenden Türken an ihre ehemalige Heimat stärken und deren Abwanderung in konkurrierende nichtstaatliche religiöse Gruppen verhindern. Damit waren in erster Linie der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ, Süleyman-Bewegung) sowie die Milli Görüş-Bewegung im Blick, die als Konkurrenten das Feld beherrschten und im Grunde eine islamische Erneuerung der Türkei bzw. gar die Abschaffung der republikanischen Staatsform anstrebten (und dafür auch in Deutschland Kräfte mobilisierten).
Das mächtige Amt für religiöse Angelegenheiten Diyanet hatte immer die Praxis des offiziellen (türkisch-sunnitischen) Islamverständnisses in der Türkei zu gewährleisten, es machte seit seiner Gründung 1924 die enormen Wendungen der türkischen Politik vom strengen Laizismus zur „Religionsnation“ („Re-Islamisierung“) uneingeschränkt mit.6 Mit der Entstehung der DITIB in Deutschland war die Behörde nicht nur Lieferant von Mitteln und Personen, sondern galt lange auch als Garant eines moderaten staatlichen, quasi-laizistischen Islams. Durch die Organisation der Religionsbeauftragten über die Konsulate war auch eine gleichsam „natürliche“ Nähe zu den deutschen Behörden gegeben. Man hatte ein mehr oder weniger adäquates Gegenüber. Dass damit Beamte der nominell laizistischen Republik Türkei über die DITIB nach Maßgabe der türkischen Diyanet aktiv die Religionspflege von Türken (und nicht wenigen deutschen Staatsbürgern) in Deutschland kontrollieren, ist zwar ein ebenso offenkundiger wie unhaltbarer Missstand, der in Sachen Integration systematisch kontraproduktiv wirkt, doch bis heute sind keine nennenswerten Bestrebungen erkennbar, die dieses System ernsthaft infrage stellen.7
Aus zwei Gründen ließ Deutschland die Entwicklung – übrigens ohne einen schriftlichen Vertrag – nicht nur zu, sondern hieß sie im Grunde zunächst willkommen: Zum einen sah man sich lange nicht als Einwanderungsland und überließ die Organisation religiöser und kultureller Belange gerne den Türken selbst, kostengünstig und bequem. Zum anderen war es auch im Sinne Deutschlands, dass die Türken die Identifizierung mit ihrer Religion und Sprache nicht ganz verlieren sollten, wollte man doch die Rückführungsoption im Blick behalten. Solange die Türkei Richtung Europa strebte und Anfang der 2000er Jahre einen enormen Wirtschaftsaufschwung erlebte, erschien die Türkei zudem als Partner der Zukunft. Die enge Türkeibindung der DITIB war nicht nur bequem, sondern wurde geradezu als Gewinn für alle Seiten, zumindest als durchaus akzeptabel angesehen.
Auf dieser Grundlage und weil DITIB ohnehin der größte Player unter den islamischen Organisationen ist, gingen staatliche Stellen hierzulande bereitwillig auf Kooperationen zu, kirchliche sowieso. Kritik daran wurde kaum laut oder wenig beachtet, denn mit dem „türkischen Staatsislam“ verband man über viele Jahre Stabilität, sodass DITIB als Partner im Dialog gesetzt war und aufgebaut wurde. Die Selbsteinschätzung, die gut ausgebildeten Diyanet-Imame stellten ein Bollwerk gegen jeglichen Extremismus dar, ist im DITIB-Umfeld häufig zu hören. DITIB galt noch Anfang der 2000er Jahre als „politisch neutral“!
Trotz einschlägiger Indizien, die schon früh hätten aufmerken lassen müssen, wurden Zweifel an der Tragfähigkeit der Beziehungen (erst) mit dem Einschwenken von Recep Tayyip Erdoğan auf zunehmend islam(ist)ischen Kurs laut, als der Wandel sich auch hierzulande bemerkbar machte. Ein erstes markantes Warnsignal war der 2008 von der Union Internationaler Demokraten (UID, früher UETD, Union Europäisch-Türkischer Demokraten) organisierte Erdoğan-Auftritt in der Köln-Arena, wo der damalige Premier vor 16000 Türken Assimilation als ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnete. Es folgten weitere Großveranstaltungen 2011, 2015, 2017. Inzwischen hat sich die Türkei unter Recep Tayyip Erdoğan radikalisiert, der Umbau zu einem islamischen Staat schreitet voran. Ab 2010 wurden die Ausstattung und die strategische Ausrichtung der Diyanet massiv erweitert, die Koordinaten verschoben sich in Richtung konservative, teilweise fundamentalistische Tendenzen. Ende 2013 wurde der Bruch zwischen den früheren Partnern Erdoğan und Fethullah Gülen offenbar. Die Armenienresolution des Deutschen Bundestages Anfang Juni 2016 und der Putschversuch in der Türkei wenige Wochen später im Juli 2016 erschütterten das Verhältnis zwischen Deutsch-Türken und Mehrheitsgesellschaft nachhaltig. Gülens Hizmet-Bewegung wurde als Terrororganisation eingestuft („FETÖ“), ihr wurde die Hauptschuld am versuchten Putsch gegeben, mit dramatischen Folgen für Hunderttausende. Mit Folgen auch für die hiesigen türkischen Gemeinden. Denn bewegten sich bis dahin DITIB-Gemeinden und Hizmet-Anhänger im selben Milieu, trieb nun der scharfe Keil des Misstrauens und der Feindschaft die Spaltung bis tief in die Gemeinschaften und Familien hinein. Entsetzt nahm man zur Kenntnis, dass türkische Religionsbeauftragte im Auftrag des türkischen Staates Mitbürgerinnen und Mitbürger ausspionierten, nur weil sie angeblich der Gülen-Bewegung angehörten. Die Spionagevorwürfe gegen DITIB-Funktionäre schienen für manche der Tropfen zu sein, der ein Fass zum Überlaufen brachte. Die Glaubwürdigkeit, Tragfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Dialogbeziehungen wurden ernsthaft infrage gestellt.
Nun ist die Entsendung türkischer Staatsbeamte nicht mehr genehm, die Grenzen zwischen „DITIB-Islam“ (konservativer Islam plus Nationalismus) und radikaleren Formen des Islam, die in manchen Moscheen gepredigt werden, scheinen plötzlich fließend. Tatsächlich ist die Annäherung zwischen DITIB und der Muslimbruderschaft bzw. muslimbruderschaftsnahen Akteuren weit fortgeschritten. DITIB bewegt sich inzwischen mit Milli Görüş (in Deutschland Islamische Gemeinschaft Milli Görüş, IGMG) und auch dem VIKZ religiös-ideologisch mehr oder weniger in einem Milieu.
Was früher Opposition gegen den laizistischen Staat war, konvergiert jetzt in vielerlei Hinsicht mit staatlichen Interessen. Erdoğan selbst ist in der Milli Görüş-Bewegung groß geworden und hat die Verbindungen in den vergangenen Jahren gestärkt.8
Zur aktuellen Lage, Entwicklungen
Die Lage ist komplex und unübersichtlich. Die islamischen Verbände, nicht nur DITIB, sind auf der einen Seite etabliert, machen umfassende Angebote für die Religionspflege, sind in vielen Bereichen professionell aufgestellt, werden als Partner von Politik und Gesellschaft gebraucht, da hierfür ein gewisser Organisationsgrad erforderlich ist. Bildung und Publizistik, Jugendarbeit und Wohlfahrtspflege inklusive Flüchtlingshilfe und Radikalisierungsprävention, soziale und kulturelle Angebote sowie nicht zuletzt der interreligiöse Dialog – DITIB engagiert sich auf vielen Feldern, durchaus als Teil dieser Gesellschaft. Auf der anderen Seite macht im Fall von DITIB die (nominell laizistische) Türkei aktive Religionspolitik in Deutschland, besetzt die entscheidenden Stellen, beeinflusst deutsche Staatsbürger im Sinne eines zunehmend konservativen Islamverständnisses und eines neo-osmanisch überhöhten Nationalismus, in dem rechtsextreme Tendenzen nicht konsequent geächtet sind; die Klientel wird systematisch dazu angehalten, sprachlich und kulturell, vor allem aber auch hinsichtlich eines konservativ-islamischen Gesellschaftsbilds die eigene Identität im Gegenüber zu westlichen, säkularen oder auch christlichen Lebensentwürfen zu bewahren, ja zu verteidigen. In wichtigen Aspekten der Menschen-, insbesondere Frauenrechte, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie Trennung von Religion und Staat stehen hier die Ideale den Fundamenten des demokratischen Rechtsstaats entgegen. Die Nähe zu oder gar Identifizierung mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in deren Rahmen DITIB ihre Wirksamkeit entfalten kann, wird in ihrem Kontext nicht gefördert, wenn nicht gar behindert.
Beide Seiten spielen in allen Entwicklungen mit und rund um DITIB eine Rolle, in unterschiedlicher Gewichtung. Grundsätzlich nimmt DITIB eine gewisse Sonderrolle in Anspruch, da DITIB zwar dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) angehört, der im Zusammenhang mit der Deutschen Islamkonferenz entstand, ansonsten aber im Konzert der islamischen Organisationen in Deutschland betont eigenständig auftritt. Dies hängt mit der zahlenmäßigen Größe, dem Vertretungsanspruch und nicht zuletzt mit der Rückbindung an das Präsidium für Religionsangelegenheiten in der Türkei zusammen, die aus DITIB-Sicht eine Mitwirkung in einem größeren Zusammenschluss muslimischer Organisationen ausschließt. Als einziges Mitglied im KRM hat DITIB „ein Vetorecht für alle Entscheidungen“ (KRM-Geschäftsordnung § 5,2).
- Im April 2020 traf die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine „Zielvereinbarung“ mit vier Islamverbänden (DITIB Landesverband, Schura [von Milli Görüş geprägt], Landesverband der islamischen Kulturzentren, Ahmadiyya Muslim Jamaat) über eine weitgehende Zusammenarbeit wie etwa die Veranstaltung von bekenntnisorientiertem islamischem Religionsunterricht mit Beteiligung der Verbände. DITIB Rheinland-Pfalz sah darin einen Schritt in die richtige Richtung, die auf die volle Anerkennung als Religionsgemeinschaft zielt. Dabei attestierte sie (sich), dass „in keinem der Gutachten eine Einflussnahme durch Politik oder den Staat Türkei festgestellt“ worden sei. Kritische Stimmen (Volker Beck: „Die Gutachterei in einigen Ländern treibt merkwürdige Blüten und ist mehr als fragwürdig“) bemerkten, die gemeinsame ausdrückliche Bestätigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als gemeinsame Wertegrundlage sei noch kein Erfolg, sondern schlicht selbstverständliche Voraussetzung, und die Hoffnung, durch kleinere Satzungsänderungen auf Landesebene sei eine tatsächliche Unabhängigkeit des DITIB-Landesverbandes abzusichern, entbehre jeder realistischen Grundlage. Schon dieser Vorgang zeigt wie so viele vorher und nachher die Ambivalenz in den Beziehungen zu DITIB. Der Druck, zu einem konkreten realpolitischen Arrangement zu kommen, ist je nach Situation offenbar – gefühlt oder tatsächlich – so hoch, dass politische Instanzen geneigt scheinen, die Augen vor der Realität zu verschließen und sozusagen im Modus der Hoffnung weitreichende Kooperationsentscheidungen zu treffen.
Wie zur Illustration der Gemengelage kam es ein knappes Jahr nach der Zielvereinbarung zur Belastungsprobe. DITIB RLP lud im Frühjahr 2021 den umstrittenen türkischen Historiker Ahmet Şimşirgil zu einem Online-Vortrag ein. Der Istanbuler Professor ist für antisemitische und antidemokratische Äußerungen bekannt, mit nationalistischer Rhetorik in AKP-nahen Medien präsent und verbreitet Verschwörungsmythen. Die Veranstaltung wurde letztendlich abgeblasen. Aber der Skandal war da. Der DITIB Landesvorsitzende Yilmaz Yildiz musste zurücktreten. Aus der Landesregierung hieß es, es handele sich um einen „sehr schwerwiegenden Vorfall“, doch weil der DITIB-Landesverband „Verantwortung übernommen und einschneidende Konsequenzen gezogen“ habe, halte die Landesregierung am 2020 eingeschlagenen Weg der „Zielvereinbarung“ fest.
In Hamburg, wo 2012 erstmals ein Vertrag mit dem DITIB-Landesverband, der Schura (zu der auch das Islamische Zentrum Hamburg, IZH, gehört) und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geschlossen wurde, sind zur Zeit der Evaluation nach zehn Jahren vor allem die Stimmen laut, die den eingeschlagenen Weg entschieden infrage stellen. Gezweifelt wird insbesondere an dem Willen von DITIB und Teilen der Schura, sich an die Grundsätze und den Geist des Vertrages hinsichtlich der Werte einer freiheitlichen, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft zu halten.
- Auch beim islamischen Religionsunterricht (IRU) ist das Vor und Zurück mit DITIB zu sehen. Der IRU ist ein zentrales Thema im Rahmen der Beheimatung von Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland. Um einen Religionsunterricht als ordentliches Fach einzuführen, muss der Staat nach deutschem Recht ein Gegenüber haben, mit dem er auf Länderebene kooperieren kann. Darin liegt eines der größten Hindernisse für Einführung und Ausbau des IRU. Es besteht ein Flickenteppich aus Pilotprojekten, Modellversuchen, IRU als ordentlichem Fach, konfessionell neutralem Islamunterricht allein in staatlicher Verantwortung.
Hessen hat 2012 als erstes Bundesland die beiden islamischen Verbände DITIB Landesverband Hessen und Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) als Religionsgemeinschaften anerkannt. Daraufhin wurde IRU in Verantwortung dieser Verbände erteilt. Nach einer erneuten gutachterlichen Überprüfung entschied das hessische Kultusministerium allerdings im April 2020, die Kooperation mit DITIB aufgrund der fehlenden Unabhängigkeit von der Türkei auszusetzen.9 Allerdings erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach einer Klage von DITIB die Aussetzung der Kooperation für nicht rechtens. Das Land könnte den Bescheid, der 2012 die Grundlage für die Zusammenarbeit bildete, auch wieder aufheben, das müsse aber auf rechtlichem Wege geschehen. Den Vollzug auszusetzen und den Unterricht landesweit einzustellen, sei jedoch nicht möglich. Daraufhin entschied das Land, im Schuljahr 2022/23 den bekenntnisorientierten Unterricht mit DITIB wieder anzubieten. Es bestünden jedoch weiterhin Zweifel. Die äußern sich auch darin, dass Hessen parallel zum IRU seit 2019 versuchsweise zusätzlich staatlichen „Islamunterricht“ anbietet, der inzwischen von der Mehrzahl der infrage kommenden Schülerinnen und Schüler besucht wird.
Nordrhein-Westfalen hatte den IRU bereits 2012/2013 mit einem Beiratsmodell als Übergangslösung eingeführt. Dieses Modell lief Mitte 2019 aus. Schon 2017 musste DITIB im Zuge der Spitzelaffäre ihren Sitz im Beirat ruhen lassen. Das Land entschied nun 2019, das Beiratsmodell durch eine bundesweit einmalige Kommission zu ersetzen, die die verfassungsrechtlichen Aufgaben einer Religionsgemeinschaft wahrnehmen, die Lehrpläne gestalten und Lehrbefugnisse erteilen soll. Im Unterschied zum Beirat ist die Kommission nicht auf die Verbände festgelegt, sondern ein offenes Modell, bei dem neue Organisationen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können, bestehende Organisationen aber auch ausscheiden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen oder nicht mehr mitarbeiten wollen. Die meisten islamischen Verbände sitzen mit am Tisch, nun auch wieder DITIB. Denn DITIB habe in der Zwischenzeit eine „Staatsferne“ dargelegt, hieß es dazu von der zuständigen Ministerin.
In Baden-Württemberg wurde zur notwendigen Sicherung des IRU ebenfalls ein neuer Weg mit einem ganz eigenen Modell eingeschlagen, das als Brücke bis zu einer staatlichen Anerkennung der muslimischen Gemeinschaften fungieren soll. Die 2019 für zunächst sechs Jahre eingerichtete „Stiftung Sunnitischer Schulrat“ hat die Organisation des IRU sunnitischer Prägung als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg im Rahmen der religionsverfassungsrechtlichen und schulrechtlichen Vorgaben zur Aufgabe. Eingebunden sind freilich nur der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD). Hier waren DITIB und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) abgesprungen, da sie die Verfassungskonformität des Modells infrage stellen.
- Die Ausbildung von Imamen ist ein nicht weniger drängendes Thema. Eine größere Unabhängigkeit von den Herkunftsländern der Muslime und eine Verwurzelung in der hiesigen Gesellschaft sind mehr als wünschenswert. Mit dem neu eingerichteten Islamkolleg Deutschland e. V. (IKD), im Juni 2021 in Osnabrück feierlich eröffnet, ist ein großer Schritt in diese Richtung getan. Künftige Imame und „religiöses Betreuungspersonal“ (also auch Frauen) können eine verbandsübergreifende praktische Ausbildung absolvieren. Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Land Niedersachsen fördern das Projekt mit insgesamt 5,5 Millionen Euro für zunächst fünf Jahre. Die Ausbildung ist wissenschaftlich fundiert, deutschsprachig und unabhängig von den großen Dachverbänden. Für die religiösen Inhalte sind selbstverständlich allein die beteiligten islamischen Verbände zuständig. Aber auch hier herrscht letztlich große Unsicherheit im Blick auf die Verbandslandschaft. Zwar arbeiten immerhin fünf Moscheeverbände mit dem IKD zusammen, namentlich der Zentralrat der Muslime (ZMD), die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD), der Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD), das Bündnis Malikitischer Gemeinden Deutschland sowie „Muslime in Niedersachsen“. Aber sie kommen zusammen gerade einmal auf etwa 500 Gemeinden. Die großen Player, darunter auch DITIB, äußern sich kritisch zum IKD oder lehnen es ganz ab. Der Einfluss des Staates wird als zu groß angesehen, man will keinen – zu westlich ausgerichteten – „Staatsislam“. Hinzu kommt, dass Absolventen einer solchen Institution für die Moscheegemeinden letztlich kaum bezahlbar sind. Da greift man gerne auf kostenlos zur Verfügung gestelltes Personal aus der Türkei zurück. Ganz abgesehen davon haben diese Verbände schon vor Jahren oder in jüngster Zeit eigene Ausbildungsstätten für ihre Klientel gegründet. So hat DITIB seit Anfang 2020 neu ein Ausbildungsprogramm „Religionsbeauftragte für Moscheegemeinden“. Die zweijährige Ausbildung zum Imam oder Muezzin, auch zur Predigerin oder zum Gemeindepädagogen findet in Dahlem in der Eifel sowie an der DITIB-Akademie in Köln statt. Kritiker sehen darin vor allem einen symbolischen Akt, da die Verbindungen mit der Türkei dadurch nicht geringer werden, aber gegenüber Entwicklungen wie dem IKD das eigene Profil geschärft wird. Die Ausbildung zumindest in diesem Rahmen nach Deutschland zu verlagern ist auch gut fürs Image, wobei nicht zu übersehen ist, dass sich die inhaltliche Ausrichtung dadurch nicht geändert hat.
Es kommt eine irritierende Zahl von inakzeptablen Zwischenfällen hinzu, die sich häufen und zusammen ein Bild der ideologischen Abgrenzung von der westlich-demokratischen Gesellschaft ergeben, in der antisemitische, islamistische und türkisch-nationalistische Äußerungen zumindest nicht konsequent geächtet werden. Nur einige Beispiele aus jüngerer Zeit:
- Immer wieder werden Vorfälle bekannt, in denen Funktionäre oder einzelne Moscheegemeinden antisemitische Äußerungen verbreiten.
Im Frühjahr 2021 wurde bekannt, dass der (ehrenamtliche) Vorsitzende der Göttinger DITIB-Moschee, Mustafa Keskin, über viele Jahre antisemitische und rassistische Hassbotschaften auf WhatsApp und Facebook gepostet hatte. Nach außen offen und tolerant und im interreligiösen Dialog engagiert, war die dunkle Kehrseite lange verborgen bzw. unbeachtet geblieben. Keskin trat von seinem Amt zurück und wurde ein Jahr später wegen Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten gerichtlich verurteilt. DITIB ließ wissen, dass der Verband eine Haltung, wie sie in den Hetzpostings zum Ausdruck kam, nicht dulde, und versprach eine Aufarbeitung (von der aber auch Monate danach nichts zu vernehmen war).
Der oben im Zusammenhang mit der „Zielvereinbarung“ in Rheinland-Pfalz genannte Fall Yilmaz Yildiz (DITIB RLP) fiel in dieselbe Zeit.
Mitte 2021 wurden erneut offen antisemitische Äußerungen bekannt. Der Imam einer Stuttgarter DITIB-Moschee, Hasan Çağlayan, hatte in einem Facebook-Beitrag ausführlich und ausdrücklich den führenden Begründer und geistigen Führer der islamistischen Hamas, Scheich Ahmad Yasin, gelobt. Nach einer Journalistenanfrage dazu löschte Çağlayan zunächst den Post und dann sein Profil. Er wurde in die Türkei abgezogen, war aber kurz darauf schon wieder in Deutschland tätig, nun in Hamburg. Auch hier wurde eine Aufarbeitung von DITIB versprochen, die auf Nachfrage drei Monate später „noch nicht abgeschlossen“ war.
In dieser Zeit meldete sich auch der Präsident der Diyanet, Ali Erbaş, mit hässlichen antisemitischen Stereotypen. Die Verfolgung durch den „terroristischen Staat Israel“ und „die Tyrannei von Israel, dem Babymörder, der Gotteshäuser gnadenlos zerstört und vernichtet“, müsse „so schnell wie möglich gestoppt werden“. Diyanet veröffentlichte eine für die Türkei bestimmte, aber ins Deutsche übersetzte Freitagspredigt, in der die Rede davon ist, Israel ernähre sich von „Blut und Tränen“. Wörtlich heißt es: „Die Tyrannen, welche die Rechte und das Gesetz nicht anerkennen, lassen Bomben auf das unterdrückte palästinensische Volk regnen, egal ob es Kinder, alte Menschen oder Frauen sind. Mörder töten unsere unschuldigen palästinensischen Geschwister vor den Augen der Welt. Diejenigen, die sich von Blut und Tränen ernähren, vertreiben die Muslime in und um Jerusalem mit Druck und Gewalt aus ihren Häusern und nehmen ihnen das Recht auf Leben.“ Erbaş ist zugleich der Aufsichtsratsvorsitzende des DITIB-Bundesverbands.
- Antiwestliche bzw. antichristliche Stimmungsmache: Ende 2016 verbreiteten DİTİB-Jugendorganisationen und einzelne Mitglieder Zeichnungen und Texte, die den Widerstand gegen das christliche Weihnachtsfest und Silvesterfeiern als Kampf gegen die „Kuffar“ (Ungläubigen) inszenierten – eine neue Qualität in der immer wieder auftauchenden Stimmungsmache gegen den Westen und das Christentum. Auf Bildern schlug ein muslimischer Mann einen Weihnachtsmann nieder, Schriftzüge enthielten „Wir sind Moslems. Nein zu Weihnachten und Silvester“ oder „Don’t let the Kafirs get you down“.
Im Februar 2017 trat der Vorsitzende des Trägervereins der DITIB-Moschee in Hamburg-Wilhelmsburg, Ishak Kocaman, zurück. Zuvor hatte er auf Facebook das Foto eines Imams mit dem Zitat gepostet: „Demokratie ist für uns nicht bindend. Uns bindet Allahs Buch, der Koran.“ In einem weiteren Post soll er Türken und Kurden, die nicht Muslime sind, beleidigt haben („Ich spucke auf das Gesicht der Türken und Kurden, die nicht den Islam leben“).
Zur selben Zeit wurde das Theaterstück Son Kale Türkiye („Letzte Festung Türkei“) in türkischer Sprache in einigen Städten in Deutschland aufgeführt, teilweise in den Räumlichkeiten von DITIB-Gemeinden. In einigen Städten war die Aufführung untersagt worden. Das Machwerk entstand nach dem Putschversuch in der Türkei und verherrlichte im laufenden türkischen Wahlkampf für eine Verfassungsänderung die Politik Erdoğans mit nationalistischen Tönen und beißender Kritik an westlichen Werten.
- Eine eigene Qualität hat das von der Diyanet im Oktober 2016 publizierte Gutachten des türkischen Hohen Rates für Religion, das der Gülen-Bewegung (Terrororganisation FETÖ) unterstellt, von Christen benutzt zu werden, um den Islam zu zerstören und junge Muslime für den christlichen Kulturkreis zu gewinnen. Das Papier rät unter Verweis auf den Koran gläubigen Muslimen von einem freundschaftlichen Umgang mit Christen und Juden ab. Die gegenstandslose Verschwörungstheorie, Gülen sei ein christlicher Agent, erhält somit quasi lehramtliche Verbindlichkeit. Vor allem aber wird der interreligiöse Dialog in einer Weise negativ qualifiziert, die aufhorchen lassen muss. Der Schaden für schon bestehende Dialogbeziehungen wird in Kauf genommen.10
DITIB distanziert sich regelmäßig, wenn derartige Vorfälle bekannt werden. DITIB zieht auch Personen ab oder versetzt sie und beteuert die generelle Linie, nach der Antisemitismus, Rassismus, Gewaltverherrlichung und Hetze keinen Platz in der Religionsgemeinschaft haben. Immer wieder wird betont, es handele sich (bei bundesweit etwa 20000 tätigen Vorstandsmitgliedern) um Einzelfälle, die auch umgehend geahndet würden. In Pressemeldungen werden islamistische Attentate und Gewalt im Namen des Islam verurteilt.
Was bedeutet das nun?
DITIB ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein nach deutschem Recht und die größte Migrantenselbstorganisation in Deutschland. Der Verband steht in vielfältigen Beziehungen zu staatlichen, kommunalen und kirchlichen Stellen. Der Ist-Stand der Zuwanderung lässt sich nicht einfach zurückdrehen. Das heißt, wir sind, zumal als Christen, gefragt, das Miteinander mit Musliminnen und Muslimen in unserer Gesellschaft (mit) zu gestalten.
Die Herausforderungen dieser Perspektive liegen auf der Hand. Es hakt, wie zu sehen war, nicht nur von einer Seite. Die unterschiedlichen Herangehensweisen, Strategien, Übergangslösungen, und vor allem die – zu gleicher Zeit! – geradezu gegensätzlichen Bewertungen einer Kooperation mit DITIB machen deutlich, dass sowohl die Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen als auch die Ratlosigkeit in dieser Hinsicht in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Die Reaktionen von DITIB zeigen zugleich ein gewachsenes Selbstbewusstsein, das zu oft wenig Rücksicht auf die hiesigen Umstände und gesellschaftlichen Realitäten nimmt, übrigens auch an der eigenen Basis.
Die knappe Skizze hat eine verfahrene Lage und eine Menge Probleme aufgezeigt. Grundproblem: Man muss und will politisch offensichtlich mehr erreichen, als die entsprechenden Partner unter den Verbänden repräsentieren (können). Die weitreichenden Kooperationsvereinbarungen mit DITIB (und anderen) hindern vor allem auch diejenigen aus der jungen Generation der in Deutschland aufgewachsenen Muslime, die mit den festgefahrenen Strukturen der Verbände nichts mehr zu tun haben wollen und gerne selbstbewusst und in eigener Verantwortung am Aufbau einer am deutschen Kontext orientierten, demokratischen islamischen Community arbeiten würden. Die Zahl der Einzelpersonen und der Gemeinden bzw. Gremien, die sich vom DITIB-Dachverband gelöst haben, steigt; die Zahl derjenigen, die sich perspektivisch lösen wollen, ist möglicherweise höher, als man zunächst vermutet. Einige ehemalige DITIB-Repräsentanten beklagen die Hierarchie und die Unbeweglichkeit des Verbandes sowie die Kultur des Schweigens an der Basis, die wichtige Veränderungen praktisch unmöglich machen. Ob allerdings in innerlich distanziertem Schweigen oder in tatsächlicher Übereinstimmung: Die institutionelle Verflechtung von DITIB und Diyanet wird von der Basis weitestgehend mitgetragen, auch wenn in den Gemeinden vor Ort hier und da der Wunsch nach Unabhängigkeit und Eigenständigkeit lauter wird.
Es ist aber auch nicht zu übersehen: DITIB hat den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Daran hat sie einen erheblichen Eigenanteil. Die Schwierigkeiten sind benannt. Doch die völlige Isolierung ist weder sinnvoll noch notwendig, sie ist auch nicht möglich. Die Alternativen sind überschaubar: In der grundsätzlichen Islamauslegung sind die Verbände nicht so weit auseinander, wie es gelegentlich dargestellt wird. Die Forderungen, DITIB müsse sich (endlich) strukturell von der Religionsbehörde Diyanet trennen und damit den direkten Einfluss des türkischen Staates unterbinden, sind wohlfeil und laufen ins Leere. Denn dies wird nicht geschehen. Der Dialog mit DITIB muss daher realistisch auf die Situation eingehen und auf eine Ebene gebracht werden, die einer nachhaltigen, unaufgeregten, aber auch inhaltlich klaren Diskussion Raum gibt. Es kann nun nicht darum gehen, naiv auf einen „Dialog“ zu setzen, der Missstände verharmlost oder gar ignoriert. Aber es ist auch zu beachten, dass eine eindeutige inhaltliche Einschätzung der einzelnen DITIB-Ortsgemeinden nicht einfach durch die Feststellung der Verbandszugehörigkeit erledigt ist. Die einzelne Gemeinde vor Ort leistet nicht selten gute und wichtige Arbeit in der religiösen Betreuung wie auch im Sozialbereich. So wird es darauf ankommen, wer vor Ort sowohl im Vorstand als auch als Imam das Sagen hat, und ob damit eine eher staatstreue, eine mehr politische oder nationalistische oder schlicht eine traditionelle Auslegung vorherrschend ist. Viele der Verantwortlichen waren schon vor der Erdoğan-Ära bei DITIB oder gehörten zu DITIB-Moscheen, nicht alle haben sich völlig der Verbandslinie verschrieben. Es kommt auch auf die Einzelnen an. Auch der Umgang mit Anhängerinnen und Anhängern der Gülen-Bewegung vor Ort und die Haltung der DITIB-Ortsgemeinde zum christlich-islamischen Dialog können wichtige Indizien geben. An vielen Orten gibt es eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern einer dem Verband zugehörigen Moscheegemeinde, weil man sich über Jahre schätzen und einschätzen gelernt hat. Persönliche Begegnungen von religiösen Leitern, Dialogveranstaltungen, Friedensgebete, regelmäßige Einladungen zum gemeinsamen Fastenbrechen hier oder zu einer adventlichen Feier dort sowie vieles andere gehören dann zum „Normalprogramm“. Und das wird in Zukunft noch wichtiger werden. Denn die gesellschaftlichen Gräben vertiefen sich, die Polarisierung nimmt zu. Wir brauchen Brücken persönlicher Bekanntschaften, ja Freundschaften, um die Gräben nicht weiter zu vertiefen. Abgrenzung und Abschottung wird muslimischen Gemeinden vorgeworfen, als Mehrheitsgesellschaft sollten wir anders handeln und nicht unsererseits das Geschäft der Islamisten betreiben. Musliminnen und Muslime werden langfristig Lebensentwürfe und Werte dieser Gesellschaft nur dann wertschätzen (können), wenn sie auf verschiedene Weise einen persönlichen Bezug dazu bekommen. Ob diese Chance wahrgenommen wird und schließlich trägt, kann nicht vorweggenommen werden; es wird ein Prozess sein, in dem alle Seiten für Erfolg oder Misserfolg verantwortlich sind.
Der vorliegende Artikel ist erstmals in der Zeitschrift Islam und christlicher Glaube 2/2022 erschienen.
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