Fatwa zu der Strafe für denjenigen, der das islamische Gebet nicht verrichtet
Wer nicht betet, bekommt eine Bedenkzeit von 3 Tagen oder wird getötet
Von dem Rechtsgutachter Dr. Muhammad Mitwalli ash-Shi’rawi, dem ehemaligen Religionsminister Ägyptens und einem der prominentesten Ausleger des Koran, Verkünder des Islam und Rechtsgutachter im sunnitischen Islam
(Institut für Islamfragen, dh, 10.03.2015) Frage [eines Moderators einer Fernsehsendung]:
„Wie beurteilt die Religion [der Islam] das Fasten ohne Beten, also jemanden, der zwar fastet, aber nicht betet?“
Antwort:
„Wir müssen erst einmal, bevor wir uns mit der Frage von fasten oder nicht fasten auseinandersetzen, den Begriff ‚Beten‘ erörtern. Wir fragen denjenigen, der nicht betet: ‚Wieso betest du nicht?‘ Wenn er die Verpflichtung dieser Vorschrift [die göttliche Pflicht zum Gebet im Islam] bestreitet, wird er nach den Vorschriften [des Islam] getötet. Dies ist das göttliche Urteil. Falls er aus Faulheit [nicht betet], wird ihm eine Bedenkzeit von 3 Tagen geschenkt. Danach wird er getötet [falls er nicht betet].“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=iLMT30Tm7ZA
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