Darf ein Sklave mit seiner Besitzerin Geschlechtsverkehr haben?
Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Nummer des Rechtsgutachtens:326845
Datum des Rechtsgutachtens: 11.04.2016
(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016)
Die muslimischen Gelehrten sind sich dahingehend einig, das ein Sklave keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Besitzerin haben darf. … Dies gilt als Hurerei.
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=326845
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