Fatawa zu sexuellem Umgang
Fatawa von Scheich Abdul-Lah Bin Muhammad al-Mu’aitek
(Institut für Islamfragen, 14.12.2004, dh)
Frage:
„Darf ein Muslim, der mit zwei Frauen verheiratet ist, mit zwei seiner Ehefrauen gleichzeitig sexuellen Umgang haben? Seine Frauen wünschen dies. Ist es aus islamischen Sicht erlaubt?“
Mehrere muslimische Geistliche und Gelehrte beantworten diese Fragen. Einige Rechtgutachten heben hervor:
„… ‚Aisha [Muhammads Lieblingsfrau] sagte: ‚Der sexuelle Umgang mit zwei Frauen gleichzeitig ist nicht erlaubt …‘“
„… Allahs Prophet hatte nur sexuellen Umgang mit seinen Frauen abgesondert von anderen Menschen …“
Quelle: www.arabia.com/index.php/arabic/islam.html
Frage:
„Bleibt ein Kind vor den großen Sünden (arab. al-kaba’ir) bewahrt, wenn der Vater vor dem Verkehr die Formel ‚Im Namen Allahs, des Gnädigen und Barmherzigen‘ ausspricht?“
Einige muslimische Geistliche beantworten diese Frage, darunter Scheich Muhammad Saleh al-Munajid, ein muslimischer Gelehrter in Saudi-Arabien. Er befindet:
„… Es ist in der Überlieferung befohlen, diesen Satz vor dem Geschlechtsverkehr auszusprechen, denn er schützt den Embryo vor dem Schaden des Teufels“.
Scheich al-Munajid belegt seine Aussage mit einer Überlieferung von Bukhari und Muslim [den beiden bedeutendsten Überlieferungssammlern des Islam].
Quelle: www.arabia.com/index.php/arabic/islam.html
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