Fatwa über das Reisen in nicht-islamische Länder
Familienurlaub nach Mekka oder in ein anderes muslimisches Land ist erlaubt
Von Scheich Su’ud Bin Ibrahim asch-Scharim, dem Prediger und Vorbeter der al-Haram Moschee in Mekka, Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 29.11.2005)
Frage:
Dürfen oder können Muslime in Länder fahren, die nicht islamisch geprägt sind?
Antwort:
„Ihr Moslems, seid gottesfürchtig, fürchtet seine Strafe, ihr, die ihr zu den Quellen des Unheils fahrt … , watet nicht im Matsch, versenkt euch nicht in Katastrophen und bringt dies (das Unheil) nicht mit in eure Länder. Seid nicht wie Fliegen, die auf Schmutz landen und danach diesen Schmutz auf Ahnungslose übertragen.“
„Dies heißt nicht, dass ein Moslem sich und seine Familie nicht erfreuen und unterhalten darf. Im Gegenteil: Moslems können schon ihre Familien mit in den Urlaub nehmen, z.B. bei einer Pilgerfahrt nach Mekka oder einer Umra (einer kleinen Pilgerfahrt außerhalb des Pilgermonats) oder in ein anderes muslimisches Land.“
Quelle: www.khayma.com/akhtaa/
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