Fatwa über den E-Mail-Kontakt zwischen Verlobten
Unter bestimmten Bedingungen ist diese Form des Briefwechsels erlaubt
(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005)
Frage:
Darf ein Muslim seiner Verlobten E-Mails schreiben?
Antwort:
Der Verlobte darf dies unter zwei Bedingungen tun: 1. Wenn er mit seiner Verlobten durch das Schreiben von E-Mails die Heirat planen möchte. 2. Wenn die Schwiegereltern über diesen elektronischen Briefwechsel informiert sind und ihn erlauben.
Quelle: 63.175.194.25/index.php
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