Fatwa über die Gesichtsverschleierung von Frauen
Unverschleierte Körperteile geben Anlass zur Unruhe
Vom ehemaligen offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Scheich Bin Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005)
Frage:
Eine Muslima fragt, ob der Islam die Gesichtsverschleierung anordnet.
Antwort:
„Viele Vorschriften aus dem Koran und der Überlieferung zeigen, dass Frauen ihr Gesicht verschleiern müssen … Das Gesicht einer Frau oder irgendwelche anderen Organe gibt Anlass zu Unruhe. Deshalb muss die Frau ihr Gesicht und ihren ganzen Körper verschleiern …“.
Der Scheich weist jedoch auf die Möglichkeit hin, ein oder beide Augen unverschleiert zu lassen. Angeblich sollen alle muslimischen Geistlichen Saudi-Arabiens so denken.
Quelle: www.al-eman.com/Ask/ask3.asp
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