Fatwa über die Pflicht zur Verschleierung und den Gehorsam der Ehefrau
Von Dr. Su’ad al-Saleh, Dozentin des islamischen Gesetzes und Rektorin der Fakultät für muslimische und arabische Forschung für Frauen an der al-Azhar Universität
(Institut für Islamfragen, dh, 24.04.2005)
Frage:
„Ein Mann hat sich mit mir verlobt, während ich den Schleier trug. Nach der Eheschließung verlangte er von mir, das Kopftuch abzulegen, so dass er vor seinen Freunden auf meine Schönheit stolz sein kann. Wie beurteilt der Islam diesen Fall?“
Antwort:
„Allahs Prophet sagte: ‚Man darf keinem Mensch in der Gottlosigkeit gehorchen‘. Der Ehemann begeht eine Sünde, wenn er seiner Frau befiehlt, das Kopftuch abzulegen, sich mit Fremden zu unterhalten oder ihre Schönheit Fremden zu zeigen. In diesem Fall darf die Frau ihm nicht gehorchen.“
Quelle: www.alkhaleej
Kommentar: Nach überwiegender Auffassung der muslimischen Theologie muß eine Frau ihrem Mann in allem gehorchen, was er ihr befiehlt, ausgenommen, seine Anweisungen widersprechen der Scharia. (…) Sie muss einen Ratgeber aus ihrer Familie und aus seiner Familie befragen und sich mit ihnen beraten. Falls das nicht hilft, muss sie die Scheidung verlangen …
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