Fatwa über die Tätigkeit eines Muslims an einem nicht islamischen Zivilgericht
Die Mitarbeit an solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit
Von dem muslimischen Geistlichen Abdur-Rahman al-Barrak
(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.2005)
Frage:
„Darf ein Muslim an einem Zivilgericht arbeiten, welches nicht nach islamischem Gesetz arbeitet?“
Antwort:
„Gerichte, die nicht nach dem Gesetz Allahs arbeiten, sind verwerflich (weil nicht islamisch). Infolge dessen verstoßen sie gegen Allahs Vorschriften … dies besagt der Koran in Sure 4,60. … Die Mitarbeit in solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit. … Verlassen Sie Ihre Arbeit an diesem Gericht, Allah wird Ihnen eine bessere Arbeitsstelle geben; selbst wenn die neue Arbeitsstelle schlechter bezahlt wird. … Bitten Sie Allah um Vergebung für Ihre bisherige Arbeit in diesem Gericht!“
Quelle: www.almoslim.com/rokn_elmy/show_question_main.cfm
News
Neuste Inhalte
- Im Dialog mit DITIB – eine kritische Zwischenbilanz Dienstag, der 20. Oktober 2026
- Muslimische Reaktionen auf den Hamas-Terror vom 7. Oktober 2023 und den nachfolgenden Krieg Israels in Gaza – eine Dokumentation ausgewählter Stimmen Montag, der 12. Oktober 2026
- Israel militärischer Druck ist ein Wegbegleiter der Abraham Accords Mittwoch, der 16. September 2026
- Syrien plant eventuell die Umstrukturierung seines Kabinetts Mittwoch, der 9. September 2026
- Antisemitismus im muslimischen Kontext Dienstag, der 8. September 2026






