Fatwa über das Verbot von Blumen im Krankenhaus
Dieser Brauch ist nicht aus dem Islam zu begründen und hilft den Patienten nicht
Vom staatlichen Gremium für Rechtsgutachten und wissenschaftliche Forschung in Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 06.03.2006) Nach Ansicht des Gremiums liegt der Grund für das Verbot darin begründet, dass dieser Brauch des Blumenverschenkens nicht aus den Lehren des Islam zu begründen sei und außerdem aus „gottlosen“ Ländern stamme. Muslime sollten auf keinen Fall „Gottlose“ und deren Bräuche nachahmen. Blumen würden im Übrigen nicht zur Genesung beitragen, sondern lediglich das Beten.
Dieses Fatwa soll erlassen worden sein, nachdem der saudische staatliche Rechtsgutachter Muhammad Ibn Abdul-Rahman al-Omar Aktionen gegen diesen Brauch verlangt habe.
Quelle: www.ezidi-affairs.com/modules.php
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