Fatwa über die Frage, ob Geburtstagsfeiern im Islam erlaubt sind
Solch ein Fest ist verboten und Nachahmung jüdisch-christlicher Traditionen
Von Scheich Abdul-Aziz Bin al-Baz, dem ehemaligen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens
(Institut für Islamfragen, dh, 6.12.2006)
Frage:
„Darf man [als muslimischer Gläubiger] einen Geburtstag feiern?“
Antwort:
„Die Überlieferung und das (islamische) Gesetz teilen uns unmissverständlich mit, dass das Feiern der Geburtstage (im Islam) verboten ist. Dies ist eine fremde Tradition, die nicht im heiligen Gesetz steht.“
„Allahs Prophet, Muhammad, sagte: ‚Wer etwas tut, was nicht von uns vorgeschrieben ist, ist sündig‘ (Sahih Muslim).“
„Das Feiern der Geburtstage ist eine Nachahmung der Juden und Christen. Allahs Prophet, Muhammad, warnte uns, den Juden und Christen in irgendeiner Weise zu ähneln. Allahs Prophet sagte: ‚Ihr (Muslime) ahmt genau die Lehren der Ehemaligen nach. Selbst, wenn diese sich ins Loch einer Eidechse verkriechen würden, würdet ihr dies auch tun.‘ Man fragte Allahs Propheten: ‚Meint ihr mit „Ehemalige“ die Juden und Christen?‘ Allahs Prophet erwiderte: ‚Wen sonst?‘ (Sahih al-Bukhari und Muslim).“
Quelle: www.ibnbaz.org.sa/index.php?pg=mat&type=fatawa&id=82/
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