Fatwa über die Strafe für vom Islam Abgefallene
Vom Rechtsgutachterzentrum unter Leitung von Dr. Abdullah al-Faqih
(Institut für Islamfragen, dh, 20.09.2006)
Frage:
„Muss ein vom Islam Abgefallener hingerichtet werden? Falls nein, wieso sagt man, dass das Image des Islam dadurch herabgesetzt wird?“
Antwort:
„Es ist zweifellos so, dass der Prophet des Islam sagte: ‚Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden: 1. Wenn eine verheiratete Frau Ehebruch begeht oder 2. die Person ein Totschläger oder 3. eine von der Religion (Islam) Abgefallener ist, bzw. er eine (muslimische) Gruppe verlässt.‘“
„Anhand dieser und anderer Belege waren und sind sich die muslimischen Gelehrten einig, dass die Strafe für dem (vom Islam) Abgefallenen die Todesstrafe ist. Alle vier Rechtsschulen (des Islam) stimmen dieser Tatsache zu. Diese (Vorschrift) wird in der Überlieferung (den Aussagen Muhammads) klar so ausgedrückt.“
„Wer vom Islam abfällt, entwickelt sich dadurch zu einem korrupten Glied in der Gesellschaft. Er muss von dieser (Gesellschaft) entfernt werden, so dass sein Unheil sich nicht in der Gesellschaft verbreiten kann.“
„Der Abfall vom Islam ist keine rein geistige Einstellung. Viel mehr ist er ein Loyalitäts-, Identitäts- und Zugehörigkeitswechsel. Der Abgefallene widmet seine Loyalität und Zugehörigkeit einer anderen Nation und einer neuen Heimat.“
Quelle: www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowFatwa.php
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