Fatwa vom 20.09.2007 über die Länge einer Schwangerschaft
Alle sunnitischen islamischen Rechtsschulen stimmen darin überein, dass eine Schwangerschaft über 9 Monate hinausgehen kann
Vom Rechtsgutachtergremium des Zentrums für religiöse Forschung in Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2008)
„Imam Malik Ibn Anas [der Gründer der malikitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam] sagte, eine Schwangerschaft könne bis zu 4 Jahren dauern. Es gab in der Geschichte Schwangerschaften, die bis zu 4 Jahre dauerten … Al-Baihaqi überlieferte: ‚al-Walid Ibn Muslim sagte: Ich zitierte eine Aussage von Aischa [einer von Muhammads Ehefrauen], dass die längste Schwangerschaft nicht mehr als 2 Jahre dauern könne. Imam Malik fragte: „Wer kann so etwas sagen. Unsere Nachbarin, die Ehefrau von Ibn Ajlan, ist eine ehrliche Frau. Ihr Ehemann ist ebenfalls ehrlich. Sie war drei Mal innerhalb von 12 Jahren schwanger. Jede ihrer Schwangerschaften dauerte 4 Jahre.“‘ (Sunan al-Baihaq. Kap. 7/443).
Umar Ibn al-Khattab, der zweite Kalif nach Muhammad, vertrat die Auffassung, dass die Dauer einer Schwangerschaft 4 Jahre betragen könne.
Die Koranverse, die von einer Schwangerschaftsdauer einschließlich der Stillzeit von 30 Monaten sprechen, wollen damit eine Mindestdauer einer Schwangerschaft festlegen.“
Quelle: www.dar-alifta.org/ViewResearchFatawa.aspx?ID=8
Kommentar: Aufgrund der Annahme von lange dauernden Schwangerschaften durch maßgebliche muslimische Autoritäten der islamischen Frühzeit gibt es in Strafrechtsprozessen nach Scharia-Ordnung bei Anklage von verwitweten Müttern wegen mutmaßlichen Ehebruchs die Möglichkeit, sich auf diese „ruhenden“ Schwangerschaften zu berufen [d.h., zu behaupten, dass der Fötus im Mutterleib z.B. zwei Jahre geruht habe und daher erst drei Jahre nach dem Tod des Ehemanns geboren worden sei]. Auf diese Weise können Todesurteile vermieden werden [wie etwa in jüngster Vergangenheit in den nördlichen Bundesstaaten Nigerias geschehen], da einerseits nicht die Scharia außer Kraft gesetzt wird, andererseits von der Todesstrafe für Ehebruch außer Kraft gesetzt werden kann.
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