Fatwa zum Händeschütteln als Begrüßung unter Muslimen
Die Berührung zwischen einem fremden Mann und einer fremden Frau ist nicht erlaubt
Von Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz, dem ehemaligen höchsten Rechtsgutachter Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2008)
Frage:
„Darf ein Mann einer fremden Frau als Begrüßung die Hand schütteln?“
Antwort:
„Ein Mann darf einer fremden Frau [mit der er nicht verwandt ist und die er daher theoretisch heiraten darf] nicht die Hand schütteln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Frau und der Mann jung oder alt sind. Durch solches Handeln wird die Gefahr der [sexuellen] Versuchung sehr groß.
Allahs Prophet hat in der höchstglaubwürdigen Überlieferung gesagt: ‚Ich schüttle niemals Frauen die Hand.‘ Aischa sagte ebenfalls: ‚Die Hand von Allahs Propheten hat niemals die Hand einer [fremden] Frau [durch Händeschütteln] berührt. Er ging mit [fremden] Frauen Vereinbarungen [lediglich] durch Worte ein.‘
Dies gilt abgesehen davon, ob die Frau während des Händeschüttelns [mit einem fremden Mann] ihre Hand mit einem Tuch bedeckt oder nicht. Die Berührung durch die Hand ist durch zahlreiche Lehren [des Islam] verboten, auch weil dies [sexuelle] Versuchungen verursacht.“
Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/289
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