Fatwa zu der Frage, ob Frauen mit Ganzkörperschleier oder Gesichtsschleier an den Strand gehen dürfen
Von dem wohl einflussreichsten muslimischen Rechtsgutachter und Gelehrten, Dr. Yusuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden der „Internationalen Union muslimischer Gelehrter“ und Vorsitzenden des „Europäischen Rates für Fatwa und Forschung“ (ECFR)
Erscheinungsdatum: 13. Juli 2009
(Institut für Islamfragen, dh, 21.12.2009) Zusammengefasst rief Yusuf al-Qaradawi muslimische Frauen mit Gesichtsschleier und bekennende muslimische Männer dazu auf, an die Strände zu gehen und dort das Freitagsgebet zu verrichten. Er betonte, dass „religiöse Menschen [bekennende Muslime] … ebenfalls [wie nichtreligiöse Muslime] an die Strände gehen und den Sommer genießen“ dürfen, ebenso „das Leben und die Schönheit der Natur“, denn das sei „ein legitimes Recht für jeden Menschen. Davon dürfen die religiösen Menschen nicht ausgeschlossen werden.“
Die Begründung, warum bekennende Muslimas und Muslime an den Strand gehen sollen, sei nicht nur, so erklärt al-Qaradawi, die Natur zu genießen, sondern:
„Der Aufenthalt von [bekennenden] Muslimen an den Stränden und ihre gemeinsamen Gebete sind ein Merkmal der islamischen Erweckung.“
Quelle: www.alquds.com/node/176076
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