Prominenter muslimischer Geistliche verlangt die Todesstrafe für diejenigen, die künstliche Jungfernhäutchen aus China in islamische Länder importieren
Der Import zerstört die sexuellen Normen des Landes
(Institut für Islamfragen, dh, 09.11.2009) Die arabische Zeitschrift www.alarab.co hat am 29.09.2009 über verschiedene Rechtsgutachten berichtet, die das Importieren von künstlichen Jungfernhäutchen in islamische Länder verbieten. Ein Mitglied des ägyptischen Gremiums für islamische Forschung hat sogar die Hinrichtung derjenigen verlangt, die so etwas tun.
Abdul-Muti al-Bayumi, der ehemalige Rektor der Fakultät für Grundlagen der Religion an der al-Azhar Moschee in Kairo/Ägypten hat das [künstlich hergestellte] chinesische Jungfernhäutchen verurteilt, denn es führe zur Verbreitung der Sünde in der Gesellschaft. Infolgedessen müssten diejenigen, die diesen Handel ermöglichen [die Importeure] als Verderber auf Erden beurteilt werden [Dies ist evtl. eine Anspielung auf den Koranvers in Sure 5,33: „Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden.“]
Ein Sprecher des ägyptischen Gesundheitsministeriums versicherte, dass chinesische Jungfernhäutchen nicht in ägyptischen Apotheken verkauft werden. Das Gesundheitsministerium und die Apothekergewerkschaft würden dies aufgrund der herrschenden gesellschaftlichen Normen und Traditionen in Ägypten niemals erlauben, zudem verböten die gesellschaftlichen Normen der arabischen Gesellschaften sexuelle Beziehungen vor der Ehe.
Der saudische Gelehrte Dr. Muhammad an-Najmi, Mitglied des Internationalen Islamischen Gremiums für Rechtswissenschaften, bestätigte, dass Frauen auf keinen Fall ein importiertes Jungfernhäutchen verwenden dürfen, es sei aus islamischer Sicht verboten. Die zuständigen Behörden müssten dieses Produkt bekämpfen, weil es die Korruption und Sünde vermehre.
Vorher hatte sich das Mitglied des Gremiums der islamischen Forschung, Abdullah an-Nadjar, [im Falle der Notwendigkeit] für eine Wiederherstellung eines zerrissenen Jungfernhäutchens ausgesprochen. Dies könne das Leben einer sündigen Frau retten. [D.h., eine Frau, die vor der Eheschließung aufgrund ihrer sexuellen Beziehung eine Bestrafung durch ihre Familie oder sogar deren Rache durch ihre Ermordung befürchtet, kann in einem solchen Fall durch die Wiederherstellung des Jungfernhäutchens ihre voreheliche sexuelle Beziehung verdecken, damit weder ihre Familie noch ihr zukünftiger Ehemann davon Kenntnis erhalten.]
Zuvor hatte Dr. Ali Jumaa, der offizielle Rechtsgutachter Ägyptens, die Wiederherstellung eines zerrissenen Jungfernhäutchens erlaubt, bevor die betroffene Frau heiratet. Es sei wichtig für solche Frauen, so Dr. Jumaa, ihren Verlobten nichts davon mitzuteilen. Das Gleiche gelte für eine Prostituierte. Diese dürfe ihrem Ehemann nie mitteilen, dass sie früher eine Prostituierte gewesen sei.
Quelle: www.alarab.co.uk/index.asp?fname=\2009\09\09-29\411.htm&dismode=x&ts=29/09/2009%2002:09:58%20%E3
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