Schaufensterpuppen müssen im Iran Kopftuch tragen
Westlicher Modestil ist nicht erlaubt
(Institut für Islamfragen, dh, 08.11.2009) Unter Berufung auf das iranische offizielle Nachrichtenamt hat die arabische Zeitung www.alarabiya.net am 29.09.2009 über eine Kampagne gegen „die westliche Prägung“ im Iran berichtet. Die iranische Sittenpolizei hatte in jüngster Zeit Verstöße gegen die staatlichen Bekleidungsvorschriften des Iran wieder härter bestraft.
www.alarabiya.net berichtet von einem im Iran gültigen Verbot, Schaufensterpuppen ohne Kopftuch auszustellen oder sie so zu bekleiden, dass ihre Körperkonturen erkennbar sind. Außerdem dürfen iranische Geschäfte keine Krawatten mehr ausstellen [da Krawatten als „westliches“ Kleidungsstück gelten]. Männer dürfen in der Öffentlichkeit keine Frisuren tragen, die „westlich“ sind. Außerdem dürfen männliche Verkäufer keine Unterwäsche für Frauen verkaufen.
Verstöße gegen die Bekleidungsvorschriften können u. a. mit kurz- oder langfristiger Verhaftung in einer Polizeistation bestraft werden.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2009/09/29/86493.html
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