Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim, der den Koran verspottet und das Gebet vernachlässigt, als Ungläubiger zu betrachten ist
Von dem einflussreichen, ehemaligen saudischen Rechtsgutachter und Gelehrten Abdul-Aziz Ibn Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 11.02.2010)
Frage:
„Wird ein Muslim, der den Koran lächerlich macht und das Gebet vernachlässigt, als Ungläubiger betrachtet?“
Antwort:
„Ein Muslim wird für ungläubig gehalten, wenn er einen der [aufgezählten] Verstöße gegen den Islam begeht. Wer den Koran, den Propheten Muhammad, das Gebet, das Fasten oder etwas anderes, was von Allah vorgeschrieben wurde, verspottet, gilt nach Übereinstimmung aller [muslimischen] Gelehrten als Ungläubiger. Wer das Gebet absichtlich vernachlässigt, gilt nach den authentischsten Aussagen der [muslimischen] Autoritäten als ungläubig, selbst wenn er die Pflicht zum Gebet nicht leugnet. Wenn jemand das Gebet aus Faulheit und Gleichgültigkeit vernachlässigt, gilt er nach den authentischen Aussagen der Gelehrten als ungläubig. Denn Allahs Prophet, Muhammad, hat gesagt: ‚Das Allerwichtigste ist der Islam. Die Säule [des Islam] ist das Gebet!‘ Wer eine Säule des Islam aufgibt, wird zum Ungläubigen.“
Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/18084
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