Brunei definiert Sprache neu: Nicht-Muslimen sind ab April 2014 sofort 19 „islamische“ Begriffe verboten
Ehebruch könnte laut Scharia-Gesetzgebung mit Steinigung bestraft werden
(Institut für Islamfragen, dk, 11.03.2014) Laut Brunei Times vom 24. Februar hat die Regierung in Brunei beschlossen, Nicht-Muslimen den Gebrauch von 19 ‚islamischen’ Wörter zu verbieten, darunter ‚Allah’ und ‚Moschee’. Das Verbot soll im April 2014 in Kraft treten. Aufgrund der Scharia-Strafgesetzgebung dürfen diese Wörter nicht gebraucht werden im Zusammenhang mit anderen Religionen bzw. von anderen Religionsgemeinschaften in Brunei. Unter das Verbot fallen die folgenden Wörter: Gebetsruf (azan), Haus Gottes (baitullah), Koran (al-Qur’an), Allah, Rechtsgutachten (fatwa), Wort Gottes (Firman Allah), Hadith, Mekkapilger (haji), Schariagesetz (hukum syariah), göttlich (ilahi), Ka’bah, das (islamische) Glaubensbekenntnis (kalimah syahadah), Gebetsrichtung (kiblat), Moschee (masjid), Imam, Mufti, der (muslimische) Gläubige (mu‘min), Gebet (solat) und der Begriff für einen männlichen Verwandten, der unter dem islamischen Gesetz für die Braut rechtlich verantwortlich oder ein islamischer Leiter ist (wali). Die Brunei Times bezog sich bei ihrem Bericht auf Hardifadhillah Mohd Salleh, einen hohen Scharia-Beamten der Islamic Legal Unit.
Dieser erklärte auch, dass einige Teile des neuen Gesetzes sich auch auf Nicht-Muslime beziehen, z.B. sei ihnen Ehebruch (zina) mit einem muslimischen Partner verboten, das öffentliche Trinken von Alkohol und unerlaubte Nähe zu einem muslimischen Partner. Falls verurteilt, würden diese Handlungen eine Geldstrafe von 4.000 Brunei Dollar oder ein Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Im Falle eines Ehebruchs zwischen einem verheirateten muslimischen Mann und einer verheirateten Nicht-Muslimin, könnten beide Partner gesteinigt werden, falls das Vergehen durch Geständnis oder durch vier Augenzeugen bewiesen werde. Die Brunei Times zitierte Hardifadhillah, der betonte, dass jede Person, die einen Muslim oder eine Muslima dazu veranlasst, sich scheiden zu lassen oder die ehelichen Pflichten gegen den Partner zu vernachlässigen, mit einer Geldbuße von 4.000 Brunei Dollar und/oder einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Außerdem können alle Eltern, die ein Kind in die Obhut eines Nicht-Muslimen geben, mit einer Geldbuße von 20.000 Brunei Dollar und/oder fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Brunei wird seine Scharia-Gesetzgebung in drei Phasen in Kraft treten lassen.
Quelle: Bericht von Sulok Tawie am 24. Februar 2014 in der Malaysischen Tageszeitung The Sun Daily (www.thesundaily.my): „19 ‚Islmaic’ Words Banned for Non-Muslims in Brunei“.
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