IS und Fatwa legalisieren Verbrennung als islamische Hinrichtungsmethode
Die Verbrennung eines jordanischen Kampfpiloten wurde per Kamera festgehalten und dient Propagandazwecken
(Institut für Islamfragen, dh, 26.05.2015) Die arabische Zeitung www.elwatannews.com veröffentlichte am 03.02.2015 das offizielle Rechtsgutachten der Terrororganisation IS zu ihrer Verbrennung des jordanischen Kampfpiloten Mu’ad al-Kassassbe. Nachdem sein Kampfflugzeug von einer Rakete getroffen worden war, verhafteten ihn IS-Kämpfer. Später schloss man ihn in einen Eisenkäfig ein und verbrannte ihn darin bei lebendigem Leib. Die Szene wurde filmtechnisch professionell aufbereitet und wird als wirkungsvolles Propagandamittel für den IS eingesetzt. Obwohl Webseiten wie „Youtube“ die schrecklichen Videoaufnahmen dieser Verbrennung immer wieder von ihren Seiten entfernen, werden solche Filme wiederholt hochgeladen und können dann dort abgerufen werden.
Mehrere IS-Sprecher haben sich mittlerweile für die Verbrennung als einer im Islam erlaubten Hinrichtungsmethode ausgesprochen, wie diese Fatwa zeigt:
„Die Hanafiten und Shafiiten [zwei der anerkannten islamischen Rechtsschulen des sunnitischen Islam] sehen die Verbrennung als allgemein erlaubt an. Die Auslegung von al-Mulheb bin Safra zu der Aussage des Propheten [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, lautet: ‚Nur Allah foltert mit Feuer‘. Er sieht dies nicht als Verbot der Verbrennung, sondern als Ausdruck der Bescheidenheit. Die Quelle dafür ist: Fath al-Bari. 6/174. [Diese Quelle gilt im sunnitischen Islam als die authentischste Auslegung zu den in Sahih al-Bukhari gesammlten Überlieferungen].
… Was beweist, dass die Verbrennung erlaubt ist, sind die Taten der Weggefährten [Muhammads]. Außerdem hat Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, die Augen von Arniyin mit durch Feuer erhitzten Nägeln verbrannt. Und Khaled bin al-Walid [einer der wichtigsten Weggefährten Muhammads und der prominenteste islamische Militärführer, der viele Länder erobert hat] hat Leute verbrannt, die vom Islam abgefallen waren. Quelle: Fath alBari. 6/174.
Einige [muslimische] Gelehrte meinen, die Verbrennung sei im Allgemeinen [im Islam] verboten, aber als Bestrafung „im gleichen Maße“ erlaubt. [Der IS beruft sich in anderen Kommentaren zur Verbrennung des jordanischen Kampfpiloten u. a. auf den Koranvers ‚Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war‘ (Sure 2, 194). Da der betroffene Kampfpilot die IS-Kämpfer mit Bomben seines Kampfflugzeuges ‚verbrannt‘ habe, so der IS, müsse dieser auch durch Verbrennung umgebracht werden.] Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, hat die Augen der Arniyin verbrannt als Bestrafung gleichen Maßes. Diese wurde in as-Sahih [die authentischste Überlieferungssammlung des sunnitischen Islam] erwähnt und diese gilt als der klarste Beweis dafür.“
Quelle: www.elwatannews.com/news/details/654891
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