Wie soll ein Muslim mit der Form eines Kreuzes umgehen?
Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum: 12.01.2005
Nummer: 58010
(Institut für Islamfragen, dh, 22.1.2017)
Frage:
„Als ich ein Kind war, habe ich ein Messer aus dem Haus meiner Tante mitgenommen, ohne dass meine Tante und ihre Familie das wussten. Das Messer sah wie ein Kreuz aus. Damals war ich 14 Jahre alt. Als ein Muslim das Messer bei mir sah, hat er mir befohlen, es zu vernichten, und zwar wegen des Kreuzes, das auf dem Messer angebracht war. Ich habe es dann vernichtet. Frage: Wie kann ich Buße tun? Denn die Familie meiner Tante weiß davon nichts. Übrigens ist die Familie meiner Tante muslimisch. Sie hat das Messer von jemandem aus dem Ausland bekommen.“
Antwort:
„Ihnen muss klar sein, dass ein Muslim nichts besitzen darf, das wie ein Kreuz aussieht. Falls ein Muslim so etwas in seiner Wohnung findet, muss er es vernichten und beseitigen. Aisha – Allahs Wohlgefallen sei auf ihr – sagte: ‚Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat alles in seiner Wohnung, was die Form eines Kreuzes hatte, vernichtet und beseitigt.‘“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=58010
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